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<ART9_GES xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="http://dd.eionet.europa.eu/schemas/MSFD2018/ART9_GES.xsd" ContactMail="Heike.Imhoff@bmu.bund.de" ContactName="Heike Imhoff" ContactOrganisation="Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" ReportingDate="201210">
  <CountryCode>DE</CountryCode>
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    <GEScomponent>3.3.2</GEScomponent>
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      <Feature>FishAll</Feature>
      <Feature>PresBioExtractSpp</Feature>
      <GESDescription>Primärindikatoren für die Bestandsstruktur sind der Anteil von Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95 % Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Sekundärindikator (bei fehlendem Primärindikator aufgrund unzureichender Datenlage) ist die durchschnittliche Größe bei Eintritt der Geschlechtsreife. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genauere Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.. Primärindikatoren für die Bestandstruktur sind der Anteil an Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95%-Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genaue Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."HELCOM: Ökologisches Qualitätsziel nach BSAP: "Nährstoffkonzentrationen nahe den natürlichen Konzentrationen" Das Verhältnis der Nährstoffe zueinander wurde bisher nicht als eigenes Kriterium bewertet.. WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision). </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>Bathymetry</Feature>
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      <Feature>ResidenceTime</Feature>
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      <Feature>Upwelling</Feature>
      <Feature>Waves</Feature>
      <GESDescription>Die bestehenden Beschreibungen sind für die Definition des guten Zustands der biologischen Vielfalt nach MSRL heranzuziehen. Es kann daher gesagt werden, dass der gute Umweltzustand für D1 unter anderem dadurch definiert ist, dass ... sich die inneren und äußeren Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischenKonventionen (z. B. ASCOBANS, Jastarnia-Plan) erreicht sind.... sich die biologische Vielfalt nach HELCOM BSAP in einem guten Zustand befindet. Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste mit physical/chemical features, habitats, functional groups, pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt.. Die bestehenden Beschreibungen sind für die Definition des guten Zustands der biologischen Vielfalt nach MSRL heranzuziehen. Es kann daher gesagt werden, dass der gute Umweltzustand für D1 unter anderem dadurch definiert ist, dass:... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die im Wattenmeerplan aufgeführten Arten, Artengruppen und Lebensräume im Wattenmeer in einem guten Zustand befinden.... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer) erreicht sind.... die von OSPAR definierten Ecological Quality Objectives (EcoQO) erreicht sind.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups, pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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    <GEScomponent>D10</GEScomponent>
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      <Feature>PresInputLitter</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Abfälle im Meer" ist erreicht wenn Abfälle und deren Zersetzungsprodukte keine schädlichen Auswirkungen auf die Meereslebewesen und Lebensräume haben. Weiterhin sollen Abfälle und deren Zersetzungsprodukte nicht die Einwanderung und Ausbreitung von nicht-einheimischen Arten unterstützen. Mögliche Grundlage zur Feststellung des guten Umweltzustands unter der MSRL dienen könnten ergeben sich aus Tabelle 10 des GES-Berichtes Ostsee: Spülsaummonitoring des "Naturewatch Baltic Network", Datenauswertung aus Befliegung (Makromüll, mit AIS Daten korreliert), "Fishing-for-Litter" Resultate; Totfundmonitoring von Kleinwalen, soweit Magenuntersuchungen stattfinden. Gegenwärtig existieren keine hinreichenden Bewertungssysteme zu den ökologischen Wirkungen von Abfällen im Meer. Diese Lücken sind zu schließen und entsprechende Arbeiten laufen auf europäischer Ebene (TSG on Marine Litter). Es bedarf einer Evaluierung der ökologischen Effekte in der deutschen Ostsee und auf regionaler Ebene, um Festlegungen der zu vermeidenden Effekte treffen zu können und den Guten Umweltzustand für diesen GES-Aspekt zu verifizieren. Dazu gehört die Identifikation einer Indikatorart für das "Verschlucken von Meeresmüll" vergleichbar mit dem Eissturmvogel für die Nordsee (z.B. Seehunde und Kegelrobben).Weiterhin ist zu prüfen, ob weitere Indikatororganismen für andere ökologische Effekte von Abfällen im Meer herangezogen werden sollten. Dabei gilt es zu beachten, dass selbst wenn die Quellen identifiziert sind, die Verbreitung der Abfälle im Meer im zeitlichen Verlauf sehr variabel ist und meteorologischen und hydrodynamischen Schwankungen unterliegt. Die Belastung der verschiedenen Meereskompartimente mit Abfällen ist u.a. von der geographischen Lage und den vorherrschenden Strömungen abhängig. Die Anzahl der Abfallteile kann daher in derselben Region unterschiedlich hoch sein. Konsequenz könnte sein, dass gebietsspezifische GES-Festlegungen erforderlich werden.Vorhandene und neu in die Meere gelangende Abfälle sollten über die ökologischen Folgen hinaus keine direkte und indirekte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und nicht zu signifikanten ökonomischen Verlusten für industrielle Nutzungen und Küstengemeinden führen. Diese sozio-ökonomischen Aspekte sollten in den entsprechenden Analysen unter der MSRL betrachtet werden.. Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Abfälle im Meer" ist erreicht, wenn Abfälle und deren Zersetzungsprodukte keine schädlichen Auswirkungen auf die Meereslebewesen und Lebensräume haben. Weiterhin sollen Abfälle und deren Zersetzungsprodukte nicht die Einwanderung und Ausbreitung von nicht-einheimischen Arten unterstützen. Tabelle 10 des GES-Berichts Nordsee fasst Daten und Bewertungssysteme entsprechend der Kriterien und Indikatoren des KOM Beschlusss 2010/477/EU für D10 zusammen, die als mögliche Grundlage zur Feststellung des guten Umweltzustands unter der MSRL dienen könnten. Zu beachten ist die notwendige fachliche Überprüfung der Übertragbarkeit der möglichen Grundlagen auf die gesamte deutsche Nordsee:. OSPAR-Spülsaummonitoring; Datenauswertung aus Befliegungen (Makromüll, mit AIS Daten korreliert); Monitoring von Seevögeln (OSPAR EcoQO Eissturmvogel, Registrierung strangulierter Vögel); TMAP-Seehundmonitoring; Totfundmonitoring von Seehunden und Kleinwalen; Kegelrobbenmonitoring.Gegenwärtig existieren keine hinreichenden Bewertungssysteme zu den ökologischen Wirkungen von Abfällen im Meer. Bis adäquate Bewertungsmethoden vorliegen, die eine geeignete quantitative Beschreibung für diesen GES-Aspekt ermöglichen, kann die Definition des Deskriptors 10 als qualitative Beschreibung des Guten Umweltzustands herangezogen werden. Für kleine Plastikmüllteile an der Meeresoberfläche ist eine Quantifizierung durch das vorhandene und in der Praxis erprobte OSPAR-EcoQO "Plastikmüll in den Mägen von Eissturmvögeln" bereits möglich: Ein Guter Umweltzustand für deutsche Nordseegebiete ist erreicht, wenn weniger als 10 Prozent der als Indikatoren genutzten Nördlichen Eissturmvögel weniger als 0,1 Gramm Plastikpartikel in ihren Mägen aufweisen. Es bedarf allerdings einer Evaluierung, ob dieser Indikator mit der jetzigen Zielsetzung den Anforderungen der MSRL genügt.Vorhandene und neu in die Meere gelangende Abfälle sollten über die ökologischen Folgen hinaus keine direkte und indirekte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und nicht zu signifikanten ökonomischen Verlusten für industrielle Nutzungen und Küstengemeinden führen. Diese sozio-ökonomischen Aspekte sollten in den entsprechenden Analysen unter der MSRL betrachtet werden.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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    <GEScomponent>D11</GEScomponent>
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      <Feature>PresInputSound</Feature>
      <GESDescription>Ein Guter Umweltzustand ist erreicht, wenn (1) das Schallbudget der deutschen Nordsee die Lebensbedingungen der betroffenen Tiere nicht nachteilig beeinträchtigt. Alle menschlichen lärmverursachenden Aktivitäten dürfen sich daher nicht erheblich auf die Meeresumwelt der Nordsee auswirken.(2) der Lichteintrag Meereslebewesen nicht nachteilig beeinträchtigt. (3) die Emission von elektromagnetischen Feldern Wanderungen oder Orientierungsvermögen der Meereslebewesen nicht nachteilig beeinträchtigen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass dies erreicht wird, wenn bei Gleichstrom die Messwerte an der Sedimentoberfläche die Stärke des Erdmagnetfeldes nicht überschreiten.(4) der Temperaturanstieg nicht zu negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt führt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass dies erreicht wird, wenn im Wattenmeer in 30 cm Tiefe bzw. in der AWZ in 20 cm Tiefe die Temperaturerhöhung 2 K nicht überschreitet. Für eine differenziertere Darstellung des guten Umweltzustands bezüglich dieser Energieeinträge besteht weiterer Forschungsbedarf hinsichtlich sowohl der Einträge als auch der Wirkungen.Lärm: s. Indikatorebene. Lichteinträge: Die zum Zwecke der Kollisionsverhütung notwendige Befeuerung von Bauwerken kann eine Vielzahl von Auswirkungen auf Meereslebewesen haben. Bei ziehenden Vögeln kann dieser Lichteintrag z.B. zu Ausweichbewegungen führen und letztendlich eine Barrierewirkung haben. Andererseits fliegen Vögel vor allem nachts und bei schlechter Sicht gezielt beleuchtete Objekte an, so dass es durch die Anlockung zu einer Erhöhung des Vogelschlags kommen kann. Elektromagnetische Felder: Während des Betriebs von elektrischen Leitungen werden magnetische Felder erzeugt, sowie elektrische Felder induziert. Elektrische Felder werden induziert, wenn sich entweder das Meerwasser oder das darin schwimmende Tier in Bezug zum Magnetfeld bewegt (BfS, 2005).Temperatureinträge: Durch im Meeresgrund verlegte Kabel kann es je nach Verlegeart und Kabeltyp zu einer deutlichen Temperaturerhöhung im Sediment und im Bodenporenwasser kommen. Die Manteltemperatur bei Stromkabeln beträgt maximal 70°C. Die Abgabe dieser Temperatur an die Umgebung hängt von Kabeltyp, dessen Auslastung, der aktuellen Sedimenttemperatur sowie der Wärmekapazität und der Wärmeleitfähigkeit des Sediments ab (BfS, 2005).. Ein Guter Umweltzustand ist erreicht, wenn (1) das Schallbudget der deutschen Ostsee die Lebensbedingungen der betroffenen Tiere nicht nachteilig beeinträchtigt. Alle menschlichen lärmverursachenden Aktivitäten dürfen sich daher nicht erheblich auf die Meeresumwelt der Ostsee auswirken.(2) der Lichteintrag Meereslebewesen nicht nachteilig beeinträchtigt. (3) die Emission von elektromagnetischen Feldern Wanderungen oder Orientierungsvermögen der Meereslebewesen nicht nachteilig beeinträchtigen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass dies erreicht wird, wenn bei Gleichstrom die Messwerte an der Sedimentoberfläche die Stärke des Erdmagnetfeldes nicht überschreiten.(4) der Temperaturanstieg nicht zu negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt führt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass dies erreicht wird, wenn in 20 cm Sedimenttiefe die Temperaturerhöhung 2 K nicht überschreitet. Für eine differenziertere Darstellung des guten Umweltzustands bezüglich dieser Energieeinträge besteht weiterer Forschungsbedarf hinsichtlich sowohl der Einträge als auch der Wirkungen.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands sind Schallmessungen bei Baumaßnahmen im Meer und Messungen von Hintergrundschall (s. Tabelle 11 des GES-Berichtes Ostsee).Lärm s. IndikatorenebeneLichteinträgen: Die zum Zweck der Kollisionsverhütung notwendige Befeuerung von Bauwerken kann eine Vielzahl von Auswirkungen auf Meereslebewesen haben. Bei ziehenden Vögeln kann dieser Lichteintrag z.B. zu Ausweichbewegungen führen und letztendlich eine Barrierewirkung haben. Andererseits fliegen Vögel vor allem nachts und bei schlechter Sicht gezielt beleuchtete Objekte an, so dass es durch die Anlockung zu einer Erhöhung des Vogelschlags kommen kann.Elektromagnetischen Feldern: Während des Betriebs von elektrischen Leitungen werden magnetische Felder erzeugt, sowie elektrische Felder induziert. Elektrische Felder werden induziert, wenn sich entweder das Meerwasser oder das darin schwimmende Tier in Bezug zum Magnetfeld bewegt (BfS, 2005). Temperatureinträgen: Durch im Meeresgrund verlegte Kabel kann es je nach Verlegeart und Kabeltyp zu einer deutlichen Temperaturerhöhung im Sediment und im Bodenporenwasser kommen. Die Manteltemperatur bei Stromkabeln beträgt maximal 70°C. Die Abgabe dieser Temperatur an die Umgebung hängt von Kabeltyp, dessen Auslastung, der aktuellen Sedimenttemperatur sowie der Wärmekapazität und der Wärmeleitfähigkeit des Sediments ab (BfS, 2005).. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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      <Feature>PresInputSound</Feature>
      <GESDescription>Ein Guter Umweltzustand ist erreicht, wenn das Schallbudget der deutschen Nordsee die Lebensbedingungen der betroffenen Tiere nicht nachteilig beeinträchtigt. Alle menschlichen lärmverursachenden Aktivitäten dürfen sich daher nicht erheblich auf die Meeresumwelt der Nordsee auswirken.Mögliche Grundlage zur Beschreibung eines guten Zustands sind Schallmessungen bei Baumaßnahmen im Meer (Tabelle 11 des GES-Berichtes Nordsee).Temporäre Lärmeinträge in Form von impulshaften Signalen sollten flächendeckend keine physische Schädigung bei Meeresorganismen hervorrufen. Das bedeutet nach dem jetzigen Kenntnisstand, dass eine temporäre Hörschwellenverschiebung (TTS) bei einem SEL von 164 dB re 1micro;Pa2s (ungewichtet) mit einem damit verbundenen SPL von 199 dB(peak-peak) re 1micro;Pa bei Schweinswalen eintritt. Perspektivisch müssen diese Schalleinträge kumulativ betrachtet werden, um mehrfachem Schalleintrag und verschiedenen Eintragsquellen Rechnung zu tragen. Insbesondere in Schutzgebieten und unter Berücksichtigung des Vorkommens von betroffenen Arten und störungsempfindlichen Zeiten, sollte eine signifikante Störung der marinen Fauna vermieden werden. Für Schweinswale liegt derzeit kein Schwellenwert für eine signifikante Störung vor. Auf Basis von akustischen und visuellen Untersuchungen kann aber davon ausgegangen werden, dass impulsartiger Unterwasserschall bei Schallereignissen ab einem SEL von 136 dB re 1micro;Pa2s zu Störungen in Form von Vertreibungen führt (BfN in Entwicklung). Dieser Wert wurde von beobachteten Vertreibungsradien abgeleitet. Meidungsreaktionen von Schweinswalen wurden in Playback-Experimenten bestätigt (Tougaard et al. 2011).. Ein Guter Umweltzustand ist erreicht, wenn das Schallbudget der deutschen Ostsee die Lebensbedingungen der betroffenen Tiere nicht nachteilig beeinträchtigt. Alle menschlichen lärmverursachenden Aktivitäten dürfen sich daher nicht erheblich auf die Meeresumwelt der Ostsee auswirken.Mögliche Grundlage zur Beschreibung eines guten Zustands sind Schallmessungen bei Baumaßnahmen im Meer (Tabelle 11 des GES-Berichtes Ostsee).Temporäre Lärmeinträge in Form von impulshaften Signalen sollten flächendeckend keine physische Schädigung bei Meeresorganismen hervorrufen. Das bedeutet nach dem jetzigen Kenntnisstand, dass eine temporäre Hörschwellenverschiebung (TTS) bei einem SEL von 164 dB re 1microPa2s (ungewichtet) mit einem damit verbundenen SPL von 199 dB(peak-peak) re 1microPa bei Schweinswalen eintritt. Perspektivisch müssen diese Schalleinträge kumulativ betrachtet werden, um mehrfachem Schalleintrag und verschiedenen Eintragsquellen Rechnung zu tragen. Insbesondere in Schutzgebieten und unter Berücksichtigung des Vorkommens von betroffenen Arten und störungsempfindlichen Zeiten, sollte eine signifikante Störung der marinen Fauna vermieden werden. Für Schweinswale liegt derzeit kein Schwellenwert für eine signifikante Störung vor. Auf Basis von akustischen und visuellen Untersuchungen kann aber davon ausgegangen werden, dass impulsartiger Unterwasserschall bei Schallereignissen ab einem SEL von 136 dB re 1microPa2s zu Störungen in Form von Vertreibungen führt (BfN in Entwicklung). Dieser Wert wurde von beobachteten Vertreibungsradien abgeleitet. Meidungsreaktionen von Schweinswalen wurden in Playback-Experimenten bestätigt (Tougaard et al. 2011).. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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    <GEScomponent>D11C2</GEScomponent>
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      <Feature>PresInputSound</Feature>
      <GESDescription>Ein Guter Umweltzustand ist erreicht, wenn das Schallbudget der deutschen Nordsee die Lebensbedingungen der betroffenen Tiere nicht nachteilig beeinträchtigt. Alle menschlichen lärmverursachenden Aktivitäten dürfen sich daher nicht erheblich auf die Meeresumwelt der Nordsee auswirken.Mögliche Grundlage zur Beschreibung eines Guten Zustands sind Messungen von Hintergrundschallwerten (siehe Tabelle 11 des GES-Berichtes Nordsee).Natürliche Schallquellen wie Wind und Wellenbewegung bilden den Hintergrundschall im Meer. Zu dieser natürlichen "akustischen Landschaft" kommen anthropogene kontinuierliche Schalleinträge hinzu, hauptsächlich von der Schifffahrt. Zusätzlich erhöhen temporäre impulshafte Lärmeinträge vorübergehend die Schallbelastung in einem Meeresgebiet. Ausgehend von Erkenntnissen über meeresgebietsspezifische Hintergrundschallpegel infolge kontinuierlicher, insbesondere tieffrequenter Breitbandgeräusche muss entschieden werden, in welchem Maße eine Reduktion erfolgen sollte, um nachteilige Auswirkungen auf Meeresorganismen zu verhindern.. Ein Guter Umweltzustand ist erreicht, wenn das Schallbudget der deutschen Ostsee die Lebensbedingungen der betroffenen Tiere nicht nachteilig beeinträchtigt. Alle menschlichen lärmverursachenden Aktivitäten dürfen sich daher nicht erheblich auf die Meeresumwelt der Ostsee auswirken.Mögliche Grundlage zur Beschreibung eines Guten Zustands sind Messungen von Hintergrundschallwerten (siehe Tabelle 11 des GES-Berichtes Nordsee). Natürliche Schallquellen wie Wind und Wellenbewegung bilden den Hintergrundschall im Meer. Zu dieser natürlichen "akustischen Landschaft" kommen anthropogene kontinuierliche Schalleinträge hinzu, hauptsächlich von der Schifffahrt. Zusätzlich erhöhen temporäre impulshafte Lärmeinträge, wie etwa bei Rammarbeiten, vorübergehend die Schallbelastung in einem Meeresgebiet. Ausgehend von Erkenntnissen über meeresgebietsspezifische Hintergrundschallpegel infolge kontinuierlicher, insbesondere tieffrequenter Breitbandgeräusche muss entschieden werden, in welchem Maße eine Reduktion erfolgen sollte, um nachteilige Auswirkungen auf Meeresorganismen zu verhindern. Für mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands s. Tabelle 11 des GES-Berichts Ostsee.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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      <Feature>PresBioIntroNIS</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Nicht-einheimische Arten" ist erreicht, wenn, die Einschleppung und Einbringung neuer Arten gegen Null geht und wenn nicht einheimische Arten keinen negativen Einfluss auf Populationen einheimischer Arten und auf die natürlichen Lebensräume ausüben. Dabei sollten nicht-einheimische Arten - wie bei der WRRL - kein Ausschlusskriterium für das Erreichen des guten Zustands (GES) insgesamt sein.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste der physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt. Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Nicht-einheimische Arten" ist erreicht, wenn, die Einschleppung und Einbringung neuer Arten gegen Null geht und wenn nicht einheimische Arten keinen negativen Einfluss auf Populationen einheimischer Arten und auf die natürlichen Lebensräume ausüben. Dabei sollten nicht-einheimische Arten wie bei der WRRL - kein Ausschlusskriterium für das Erreichen des guten Zustands (GES) insgesamt sein.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste mit physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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    <GEScomponent>D3</GEScomponent>
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      <Feature>FishAll</Feature>
      <Feature>PresBioExtractSpp</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Zustand kommerzieller Fisch- und Schalentierbestände" ist erreicht, wenn für alle kommerziell befischten Fisch- und Schalentierpopulationen der Nordsee die fischereiliche Sterblichkeit nicht größer ist als der entsprechende Zielwert (Fmsy), die Laicherbiomasse (SSB) über BMSY-trigger liegt und die Bestände befischter Arten eine Alters- und Größenstruktur aufweisen, in der alle Alters- und Größenklassen weiterhin und in Annäherung an natürliche Verhältnisse vertreten sind.Die bestehenden und auf die MSRL zu übertragenden Definitionen sind in Anlage 3 den jeweiligen Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses zugeordnet.. Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Zustand kommerzieller Fisch- und Schalentierbestände" ist erreicht, wenn für alle kommerziell befischten Fisch- und Schalentierpopulationen der Ostsee die fischereiliche Sterblichkeit nicht größer ist als der entsprechende Zielwert (Fmsy), die Laicherbiomasse (SSB) über BMSY-trigger liegt, und die Bestände befischter Arten eine Alters- und Größenstruktur aufweisen, in der alle Alters- und Größenklassen weiterhin und in Annäherung an natürliche Verhältnisse vertreten sind.Die bestehenden und auf die MSRL zu übertragenden Definitionen sind in Anlage 3 des GES Berichtes Ostsee den jeweiligen Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses zugeordnet.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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    <GEScomponent>D3C1</GEScomponent>
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      <Feature>FishAll</Feature>
      <Feature>PresBioExtractSpp</Feature>
      <GESDescription>Ein entsprechender F-Wert fehlt jedoch für einige kommerziell gefischte Arten z.B. aufgrund nicht verfügbarer analytischer Bestandsabschätzungen. Für diese Gruppe der kommerziell genutzten Arten (ohne Vorsorgereferenzwert &amp; MSY für F) soll daher der Sekundärindikator Fang-Biomasse-Quotient, also das Verhältnis von Fangmenge zu Biomasse angewandt werden. Die für den sekundären Indikator fehlenden Referenzwerte werden derzeit entwickelt.. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn für alle kommerziell befischten Fisch- und Schalentierpopulationen der Nordsee die fischereiliche Sterblichkeit nicht größer ist als der entsprechende Zielwert (FMSY).Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands ist der ICES Advice (http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)Primärindikator zur Feststellung des Fischereidrucks ist die fischereiliche Sterblichkeit (F). Sie ist ein Maß für die fischereiliche Nutzung einer Population. FMSY ist der Zielwert für das Bestandsmanagement. Er soll eine nachhaltige Bewirtschaftung und Populationsentwicklung erlauben. Bei Einhaltung dieser Werte ist eine nachhaltige Bestandsentwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit gesichert.. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn für alle kommerziell befischten Fischbestände, die in deutschen Ostseegebieten vorkommen, die fischereiliche Sterblichkeit (F) geringer ist als der entsprechende Referenzwert (FMSY). Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands ist der ICES Advice (http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)Primärindikator zur Feststellung des Fischereidrucks ist die fischereiliche Sterblichkeit (F). Sie ist ein Maß für die fischereiliche Nutzung einer Population. FMSY ist der Zielwert für das Bestandsmanagement. Er soll eine nachhaltige Bewirtschaftung und Populationsentwicklung erlauben. Bei Einhaltung dieser Werte ist eine nachhaltige Bestandsentwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit gesichert.. Für alle kommerziell befischten Bestände, für die derzeit ein Zielwert für die fischereiliche Sterblichkeit (FMSY) fehlt, soll der Sekundärindikator Fang-Biomasse-Quotient, der das Verhältnis von Fangmenge zu Biomasse angibt, angewandt werden. Die für den sekundären Indikator fehlenden Referenzwerte werden derzeit entwickelt.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>PresBioExtractSpp</Feature>
      <GESDescription>Bei den Beständen, bei denen analytische Bestandsabschätzungen zur Festlegung des SSB fehlen, wird als Sekundärindikator ein Biomasse-Index vorgeschlagen. Die für den Biomasse-Index fehlenden Referenzwerte werden derzeit erarbeitet.. Der gute Umweltzustand ist dann erreicht, wenn die Laicherbiomasse über diesen Schwellenwert liegt (SSB &gt; BMSY-trigger). Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands ist der ICES Advice (http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)Primärindikator für die Reproduktionskapazität des Bestandes ist die Biomasse des Laicherbestands (Spawning Stock Biomass, SSB). Der ICES entwickelt auch für die Laicherbiomasse Vorsorgereferenzwerte, so dass bei den Beständen, die nicht nach dem MSY-Ansatz genutzt werden, ein guter Umweltzustand erreicht ist, wenn die Laicherbiomasse (Spawning Stock Biomass, SSB) größer als der Vorsorge-Referenzwert für die Laicherbiomasse (Bpa) ist. Bei den Beständen, die nach dem MSY-Ansatz bewirtschaftet werden, wird kein Referenzwert für SSB festgelegt. Dieser wird durch einen Schwellenwert (BMSY-trigger) ersetzt.. Der gute Umweltzustand ist erreicht, wenn die Laicherbiomasse über diesem Wert liegt (SSB &gt; BMSY-trigger). Entspricht OSPAR EcoQO: The spawning stock biomass are above precautionary reference points for commercial fish stocks agreed by the competent authority for fisheries management.Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands ist der ICES Advice (http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)Primärindikator für die Reproduktionskapazität ist die Biomasse des Laicherbestands (Spawning Stock Biomass, SSB). Der ICES entwickelt auch für die Laicherbiomasse Vorsorgereferenzwerte, so dass bei den Beständen, die nicht nach dem MSY-Ansatz genutzt werden, ein guter Umweltzustand erreicht ist, wenn die Laicherbiomasse (Spawning Stock Biomass - SSB) größer als der Vorsorge-Referenzwert für die Laicherbiomasse (Bpa) ist. Im neuen MSY-Ansatz des ICES wird kein Referenzwert für SSB festgelegt. Dieser wird durch einen Schwellenwert (BMSY-trigger) ersetzt.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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      <Feature>FishAll</Feature>
      <Feature>PresBioExtractSpp</Feature>
      <GESDescription>Primärindikatoren für die Bestandsstruktur sind der Anteil von Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95 % Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Sekundärindikator (bei fehlendem Primärindikator aufgrund unzureichender Datenlage) ist die durchschnittliche Größe bei Eintritt der Geschlechtsreife. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genauere Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.. Primärindikatoren für die Bestandstruktur sind der Anteil an Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95%-Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genaue Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>Bathymetry</Feature>
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      <Feature>MamAll</Feature>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
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      <Feature>PresBioAll</Feature>
      <Feature>PresBioExtractSpp</Feature>
      <Feature>PresBioIntroMicroPath</Feature>
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      <Feature>Salinity</Feature>
      <Feature>Temperature</Feature>
      <Feature>Transparency</Feature>
      <Feature>Turbidity</Feature>
      <Feature>Upwelling</Feature>
      <Feature>Waves</Feature>
      <GESDescription>Ein guter Umweltzustand für D4 ist nur messbar mit Indikatoren, die genau auf D4 zugeschnitten sind und noch entwickelt werden müssen. Die für D4 bestehenden Beschreibungen können zusammen mit den unter D1 (Biologische Vielfalt) dargestellten für die Definition des guten Zustands des marinen Nahrungsnetzes nach MSRL herangezogen werden. Eine Voraussetzung für den guten Umweltzustand für D4 ist somit, dass mindestens ... sich die inneren und äußeren Küstengewässer entsprechend 1 der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Jastarnia-Plan) erreicht sind.... sich die biologische Vielfalt nach HELCOM in einem guten Zustand befindet.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste der physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt.. Ein guter Umweltzustand für D4 ist nur messbar mit Indikatoren, die genau auf D4 zugeschnitten sind und noch entwickelt werden müssen. Die für D4 bestehenden Beschreibungen können zusammen mit den unter D1 (Biologische Vielfalt) dargestellten für die Definition des guten Zustands des marinen Nahrungsnetzes nach MSRL herangezogen werden. Eine Voraussetzung für den guten Umweltzustand für D4 ist somit, dass mindestens:... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die im Wattenmeerplan aufgeführten Arten, Artengruppen und Lebensräume im Wattenmeer in einem guten Zustand befinden.... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z.B. ASCOBANS, Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer) erreicht sind.... die von OSPAR definierten Ecological Quality Objectives (EcoQO) erreicht sind.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Eutrophierung" ist erreicht, wenn der "gute ökologische Zustand" gemäß WRRL erreicht ist und wenn der Eutrophierungsstatus gemäß der integrierten HELCOM-Eutrophierungsbewertung HEAT mindestens gut ist. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist allerdings noch erforderlich.Harmonisierte Bewertungsverfahren liegen für den Geltungsbereich WRRL und bei HELCOM für die gesamte Ostsee vor. Darin wurden ökologische Qualitätsziele entwickelt, Indikatoren definiert und Schwellenwerte für die Zustandsbewertung festgelegt. Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile dasHELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet.. Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Eutrophierung" ist erreicht, wenn der "gute ökologische Zustand" gemäß WRRL erreicht ist und wenn gemäß der integriertenEutrophierungsbewertung OSPAR-COMP der Status eines "Nicht-Problemgebiets" erreicht ist. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist allerdings noch erforderlich.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die MeeresregionNordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regionaleinvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet.Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind." HELCOM: Ökologisches Qualitätsziel des BSAP in Bezug auf Nährstoffe sind Nährstoffkonzentrationen nahe der natürlichen Konzentration.. WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: siehe OSPAR Common Procedure COMP (in/nach Revision). </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Zusammensetzung und Abundanz der Phytoplankton-Taxa zeigen geringfügige Störungsanzeichen. Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, dass das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen." HELCOM: Die Chlorophyll a-Konzentrationen gewährleisten die Einhaltung folgender ökologischer Qualitätsziele des BSAP: "Algenblüten treten in einem natürlichen Maß auf" und "klares Wasser".. WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Zusammensetzung und Abundanz der Phytoplankton-Taxa zeigen geringfügige Störungsanzeichen. Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, dass das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision). </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Zusammensetzung und Abundanz der Phytoplankton-Taxa zeigen geringfügige Störungsanzeichen. Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen."HELCOM ökologisches Qualitätsziel des BSAP: "Algenblüten treten nur in natürlichen Maßen auf" und "natürliches Vorkommen und Verteilungsmuster von Pflanzen und Tieren". WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Zusammensetzung und Abundanz der Phytoplankton-Taxa zeigen geringfügige Störungsanzeichen. Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, dass das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision). </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>WRRL zieht Sichttiefe bei der ökologischen Bewertung aber nur als Begleitparameter heran: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen dieFunktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenenWerte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."HELCOM: ökologisches Qualitätsziel nach BSAP ist "Klares Wasser". WRRL zieht Sichttiefe nur als Begleitparameter heran: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit desÖkosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. DieNährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen dieFunktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenenWerte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: nur Begleitparameter s. Common Procedure (in/nach Revision). </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind." HELCOM: ökologisches Qualitätsziel des BSAP in Bezug auf Sauerstoff lautet "natürliche Sauerstoffkonzentrationen". WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehennicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision). </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
      <GESDescription>WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die beiAbwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden. Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Störungsanzeichen."HELCOM ökologische Qualitätsziele nach BSAP: "Pflanzen zeigen ein natürliches Vorkommen und Verbreitungsmuster" und "klares Wasser". WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die beiAbwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden. Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Störungsanzeichen."Relevante Makrophytenbestände existieren nur im WRRL-Gebiet &lt; 1 Seemeile von der Basislinie, so dass der Indikator &gt;1 Seemeile nicht angewendet wird.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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      <Feature>OrganicCarbon</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
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      <GESDescription>WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Abwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden. Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Störungsanzeichen."&gt;1 Seemeile Indikator nicht relevant. WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die beiAbwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden. Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Störungsanzeichen."HELCOM: ökologisches Qualitätsziel des BSAP ist "natürliches Vorkommen und Verbreitungsmuster von Pflanzen". </GESDescription>
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      <Feature>pH</Feature>
      <Feature>PresBioAll</Feature>
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      <Feature>PresBioIntroMicroPath</Feature>
      <Feature>PresBioIntroNIS</Feature>
      <Feature>PresEnvEutrophi</Feature>
      <Feature>PresInputCont</Feature>
      <Feature>PresInputLitter</Feature>
      <Feature>PresInputNut</Feature>
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      <Feature>PresPhyDisturbSeabed</Feature>
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      <Feature>PresPhyLoss</Feature>
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      <Feature>Transparency</Feature>
      <Feature>Turbidity</Feature>
      <Feature>Upwelling</Feature>
      <Feature>Waves</Feature>
      <GESDescription>Es kann gesagt werden, dass der gute Umweltzustand für D6 insgesamt noch nicht festgelegt werden kann, jedoch als Voraussetzung gilt mindestens, dass ... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie durch die Qualität ihres Nahrungshabitats in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Jastarnia-Plan) erreicht sind.... sich die biologische Vielfalt nach HELCOM in einem guten Zustand befindet.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste der physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt. Es kann gesagt werden,dass der gute Umweltzustand für D6 insgesamt noch nicht festgelegt werden kann, jedoch als Voraussetzung gilt mindestens, dass:... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie durch die Qualität ihres Nahrungshabitats in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die im Wattenmeerplan aufgeführten Arten, Artengruppen und Lebensräume im Wattenmeer in einem guten Zustand befinden.... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Seehundabkommen) erreicht sind.... die von OSPAR definierten Ecological Quality Objectives (EcoQO) erreicht sind.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste der physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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    <GEScomponent>D7</GEScomponent>
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      <Feature>PresPhyDisturbSeabed</Feature>
      <Feature>PresPhyHydroCond</Feature>
      <Feature>PresPhyLoss</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für die Nordsee ist erreicht, wenn dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingung auf Grund menschlicher Eingriffe lediglich lokale Auswirkungen haben und diese Auswirkungen einzeln oder kumulativ keine nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme (Arten, Habitate, Ökosystemfunktionen) haben und nicht zu biogeographischen Populationseffekten führen. Der gute Umweltzustand für die deutschen Nordseegebiete ist erreicht, wenn die gemäß D 7 adressierten dauerhaften Veränderungen der hydrografischen Bedingungen dem guten ökologischen Zustand gemäß WRRL nicht entgegenstehen. Die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I und die Habitate der marinen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich relevanten Habitate der Arten der Vogelschutz-Richtlinie sind durch dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingungen auf Grund von menschlichen Tätigkeiten wie Bau von Brücken, Tunneln oder Offshore-Windkraftanlagen etc. nicht nachteilig verändert bzw. geschädigt und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I und die Habitate der marinen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich relevanten Habitate der Arten der Vogelschutz-Richtlinie sind durch dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingungen auf Grund von menschlichen Tätigkeiten wie Bau von Brücken, Tunneln oder Offshore-Windkraftanlagen etc. nicht nachteilig verändert bzw. geschädigt und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand eines Lebensraums wird als günstig erachtet, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Fläche, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und spezifische Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter bestehen werden. Für die Arten gilt, dass sie günstige Bedingungen für ihre Ernährung und Fortpflanzung vorfinden. Im Wattenmeer ist ein guter Zustand erreicht, wenn die natürliche Dynamik im Tidebereich sichergestellt ist und damit Watt- und Sublitoralflächen durch anthropogene Veränderungen der Hydrografie nicht nachteilig verändert sind.. Der gute Umweltzustand für die Ostsee ist erreicht, wenn dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingung auf Grund menschlicher Eingriffe lediglich lokale Auswirkungen haben und diese Auswirkungen einzeln oder kumulativ keine nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme (Arten, Habitate, Ökosystemfunktionen) haben und nicht zu biogeographischen Populationseffekten führen. Der gute Umweltzustand für die deutschen Ostseegebiete ist erreicht, wenn die gemäß D 7 adressierten dauerhaften Veränderungen der hydrografischen Bedingungen dem guten ökologischen Zustand gemäß WRRL nicht entgegenstehen. Ein Überblick über die normativen Definitionen des guten ökologischen Zustands gemäß WRRL für die für Deskriptor 7 relevanten hydromorphologischen, physikalisch-chemischen und biologischen Qualitätskomponenten befindet sich in Anlage 1 des GES-Berichts Ostsee. Die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I und die Habitate der marinen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich relevanten Habitate der Arten der Vogelschutz-Richtlinie sind durch dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingungen auf Grund von menschlichen Tätigkeiten wie Bau von Brücken, Tunneln oder Offshore-Windkraftanlagen etc. nicht nachteilig verändert bzw. geschädigt und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I und die Habitate der marinen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich relevanten Habitate der Arten der Vogelschutz-Richtlinie sind durch dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingungen auf Grund von menschlichen Tätigkeiten wie Bau von Brücken, Tunneln oder Offshore-Windkraftanlagen etc. nicht nachteilig verändert bzw. geschädigt und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand eines Lebensraums wird als günstig erachtet, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Fläche, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und spezifische Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter bestehen werden. Für die Arten gilt, dass sie günstige Bedingungen für ihre Ernährung und Fortpflanzung vorfinden.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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    <GEScomponent>D8</GEScomponent>
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      <Feature>PresInputCont</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN Tochterrichtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die Ecological Quality Ojectives und Umweltqualitätsziele des OSPAR JAMP/CEMP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Darüber hinaus müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere die Einhaltung weiterer abzuleitender Umweltqualitätsnormen/Umweltqualitätsziele für Sedimente und Biota und die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte.Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und OSPAR genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt OSPAR die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und OSPAR (EACs).. Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN-Richtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die ökologischen Ziele und Umweltziele des "Hazardous substances segment" des HELCOM BSAP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Darüber hinaus müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere die Einhaltung weiterer abzuleitender Umweltqualitätsnormen/Umweltqualitätsziele für Sedimente und Biota und die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte. Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und HELCOM genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt HELCOM die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und der Anwendung von Umweltqualitätszielen bei HELCOM (z.B. Environmental Assessment Criteria, EACs).. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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      <Feature>PresInputCont</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN Tochterrichtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die Ecological Quality Ojectives und Umweltqualitätsziele des OSPAR JAMP/CEMP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Bei der Erfassung und Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Meer ist zu beachten, dass diese in der für die jeweiligen Stoffe relevanten Umweltmatrix erfolgen sollen. Dies trifft z.B. für Schadstoffe zu, die in der Wasserphase aufgrund ihrer geringen Wasserlöslichkeit nicht nachweisbar oder deren Umweltqualitätsziele aufgrund nicht ausreichender Bestimmungsgrenzen nicht überprüfbar sind. Daher sollten Stoffe, die zur Anreicherung neigen, auch in Sedimenten und / oder Biota gemessen werden. Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und OSPAR genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt OSPAR die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und OSPAR (EACs).. Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN-Richtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die ökologischen Ziele und Umweltziele des "Hazardous substances segment" des HELCOM BSAP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Bei der Erfassung und Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Meer ist zubeachten, dass diese in der für die jeweiligen Stoffe relevanten Umweltmatrixerfolgen sollen. Dies trifft z.B. für Schadstoffe zu, die in der Wasserphase aufgrund ihrer geringen Wasserlöslichkeit nicht nachweisbar oder deren Umweltqualitätsziele aufgrund nicht ausreichender Bestimmungsgrenzen nichtüberprüfbar sind. Daher sollten Stoffe, die zur Anreicherung neigen, auch inSedimenten und / oder Biota gemessen werden. Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und HELCOM genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt HELCOM die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und der Anwendung von Umweltqualitätszielen bei HELCOM (z.B. Environmental Assessment Criteria, EACs).. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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      <Feature>PresInputCont</Feature>
      <GESDescription>Es müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere auch die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte. Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus den nach HELCOM und ICES den Empfehlungen ermittelten biolgoischen Effekte.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und HELCOM genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt HELCOM die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und der Anwendung von Umweltqualitätszielen bei HELCOM (z.B. Environmental Assessment Criteria, EACs).Idealerweise sollten das chemische Monitoring und ein biologisches Effektmonitoring in integrierter Weise durchgeführt werden. Das Design des Programms, die Auswahl der Indikatoren sowie die anzuwendenden Bewertungsverfahren und -kriterien für biologische Effekte sollten auf den Empfehlungen von HELCOM und ICES basieren. Es ist dabei zu prüfen, ob die im Rahmen von HELCOM HAZAS angewendete CHASE Methode zur integrierten Beschreibung von Schadstoffen und biologischen Effekten in modifizierter Form für die Beschreibung des GES gemäß der MSRL verwendet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass BSAP-Ziel 1 für Schadstoffe (Konzentration nahe Hintergrundwerten) nicht als Kriterium für das Erreichen des GES verwendet werden kann, sondern vielmehr für das Vorsorgeprinzip steht. Problematisch ist auch, dass die Methode sowohl Deskriptor 8 als auch Deskriptor 9 gemeinsam bewertet.. Es müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere auch die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte. Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus den nach OSPAR JAMP/ CEMP und ICES den Empfehlungen ermittelten biolgoischen Effekte.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und OSPAR genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt OSPAR die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und OSPAR (EACs).Idealerweise sollten das chemische Monitoring und ein biologisches Effektmonitoring in integrierter Weise durchgeführt werden. Das Design des Programms, die Auswahl der Indikatoren sowie die anzuwendenden Bewertungsverfahren und -kriterien für biologische Effekte sollten auf den Empfehlungen von OSPAR und ICES basieren.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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    <GEScomponent>D8C3</GEScomponent>
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      <Feature>PresInputCont</Feature>
      <GESDescription>Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, dem OSPAR EcoQO zur Verölungsrate von Seevögeln und nach OSPAR JAMP/CEMP und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.. Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, Verölungsrate von Seevögeln und nach HELCOM und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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    <GEScomponent>D8C4</GEScomponent>
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      <Feature>PresInputCont</Feature>
      <GESDescription>Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, dem OSPAR EcoQO zur Verölungsrate von Seevögeln und nach OSPAR JAMP/CEMP und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.. Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, Verölungsrate von Seevögeln und nach HELCOM und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
      <UpdateType>Same as last reported determination</UpdateType>
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      <Feature>PresInputCont</Feature>
      <GESDescription>Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe in Lebensmitteln" ist erreicht, wenn die EU Höchstmengen für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln nicht überschritten werden.Zur Erreichung des guten Umweltzustandes sollten die Einleitungen von Schadstoffen in einem Maß zurückgeführt werden, dass Schadstoffe in Lebensmitteln nicht zu Gehalten akkumulieren können, die für den Menschen auch bei längerfristigem Verzehr gesundheitsgefährdend sind. Zum Schutz der Verbraucher setzt die EU Höchstmengen Verordnung (1881/2006) für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln, darunter auch Fisch- und Fischereierzeugnisse,fest. Bei Einhaltung dieser EU Lebensmittelhöchstmengen und der Grenzwerte gemäß RL 2006/113/EG über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer ist der GES hinsichtlich Deskriptor 9 erfüllt.Die Einhaltung der gemäß D9 verwendeten Höchstgehalte lässt nicht den Rückschluss zu, dass für den betrachteten Schadstoff der gute Umweltzustand gemäß Deskriptor 8 erreicht ist, denn die für D8 vorliegenden ökotoxikologischen Kriterien bei der Ableitung von entsprechenden Grenzwerten und Qualitätsnormen sind deutlich niedriger als die im Lebensmittelrecht geltenden Werte. Die an das Lebensmittelmonitoring gestellten Anforderungen stimmen nicht mit denen an ein Umweltmonitoring überein. Proben werden nur von Teilen genommen, die für den Verzehr bestimmt sind (Muskeln, Weichteile etc.) und dies sind nicht die Teile, in denen höchste Schadstoffkonzentrationen zu erwarten sind. Hinzu kommt, dass oft auch die Herkunft der beprobten Fische, ihre Größe und ihr Geschlecht nicht dokumentiert sind. Ferner kann eine Kontamination der beprobten Ware auf dem Weg vom Fangort über den Handel bis zum Labor stattfinden. Die Messwerte aus der Lebensmittelüberwachung sind für die Umweltüberwachung also nur mit Einschränkungen nützlich.Die Einhaltung der WRRL Umweltqualitätsnormen für prioritäre und flussgebietsspezifische Schadstoffe und das OSPAR-Ziel gefährliche Substanzen kann dem Erreichen des GES dienen. Im weiteren Verlauf der Definition des guten Zustands für den Deskriptor 9 in der deutschen Nordsee müssen die noch bestehenden Lücken analysiert und weiter bearbeitet werden.. </GESDescription>
      <DeterminationDate>201210</DeterminationDate>
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