﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<RiverBasinManagementPlan xmlns="http://water.eionet.europa.eu/schemas/dir200060ec" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:schemaLocation="http://water.eionet.europa.eu/schemas/dir200060ec http://water.eionet.europa.eu/schemas/dir200060ec/RBMP_POM_3p0.xsd" xmlns:wfd="http://water.eionet.europa.eu/schemas/dir200060ec/wfdcommon" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema" CreationDate="18.11.2010" Creator="Dr. Busskamp" Email="busskamp@bafg.de" Description="WFD Article 13 Upload, March 2010" GeneratedBy="Bundesanstalt für Gewässerkunde" MD_ClassificationCode="001">
  <C_CD>DE</C_CD>
  <EURBDCode>DE9500</EURBDCode>
  <RBD_MS_CD>9500</RBD_MS_CD>
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    <RBMPName>9500RBMP_DE9500</RBMPName>
    <RBMPTimetablePublicationDate>2006-12-22</RBMPTimetablePublicationDate>
    <RBMPProgrammePublicationDate>2006-12-22</RBMPProgrammePublicationDate>
    <RBMPConsultationPublcationDate>2006-12-22</RBMPConsultationPublcationDate>
    <RBMPInterimOverviewDates>
      <RBMPOverviewDate>
        <DateStampDescription>Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der FGE Eider</DateStampDescription>
        <Date>2007-12-22</Date>
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        <DateStampDescription>Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans der FGE Eider</DateStampDescription>
        <Date>2008-12-22</Date>
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    <FinalRBMPdate>2009-12-22</FinalRBMPdate>
    <RBMPSummary>
      <RBMPTableOfContents>Der Aufbau des Bewirtschaftungsplans entspricht den Anforderungen gem. Anhang VII EU WRRL. Grundsatzfragen wie staatenübergreifende wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen und Umweltziele, die u.a. auch die Grundlage für die nationale Maßnahmenplanung bilden, werden angegeben. Der BWP umfasst detaillierte Angaben zu den geforderten  Inhalten. Die Flussgebietseinheit grenzt im Norden an das Hoheitsgebiet des Königreichs Dänemark, speziell an das ?Miljøcenter Ribe?. Der hier vorliegende Entwurf des Bewirtschaftungsplanes für die Flussgebietseinheit Eider beinhaltet für die Berichterstattung den deutschen Anteil an der Flussgebietseinheit Wiedau (dänisch: Vidaa). Die südlichste dänische Flussgebietseinheit Vidaa besitzt ein grenzüberschreitendes Einzugsgebiet, nämlich auf deutscher Seite das Einzugsgebiet der Wiedau. Um der Berichtspflicht der Bundesrepublik Deutschland vollständig nachzukommen, wurde der deutsche Anteil des Wiedau - Einzugsgebietes der Flussgebietseinheit Eider zugeordnet (im Bericht ist dieses das Bearbeitungsgebiet ?Gotteskoog?). Abstimmungen mit der dänischen Flussgebietsbehörde wurden auf Grundlage einer gemeinsamen Erklärung der beiden Mitgliedstaaten über die Zusammenarbeit bei der Koordinierung der WRRL Umsetzung in der FGE Eider vorgenommen. Der BWP greift im ersten Teil die Inhalte des Berichts zur Bestandsaufnahme nach Artikel 5 (FGE Eider 2005) in verkürzter aktualisierter Form wieder auf.
Inhaltsverzeichnis des BWP:
Einführung
1 Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit 
2 Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Auswirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser
3 Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete
4 Überwachungsnetze und Ergebnisse der Zustandsbewertung der Wasserkörper und Schutzgebiete
5 Umweltziele und Ausnahmeregelungen
6 Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzung
7 Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms gemäß Artikel 11
8 Verzeichnis detaillierter Programme und Bewirtschaftungspläne
9 Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit, deren Ergebnisse und darauf zurückgehende Änderungen des Plans
10 Liste der zuständigen Behörden
11 Anlaufstellen für die Beschaffung der Hintergrunddokumente und ?informationen
12 Zusammenfassung/Schlussfolgerungen
Literatur
Hintergrunddokumente
Glossar
Informationen zu fachlichen Ergebnissen sind in Form von Karten als Anhang beigefügt. Dort sind ebenfalls umfangreiche Verzeichnisse und Tabellen enthalten, die gemäß den Anforderungen der WRRL erforderlich sind.
Zur Vermeidung von Wiederholungen aus vorhergehenden Berichten der FGE im Zuge der Umsetzung der WRRL sind die einführenden Kapitel des vorliegenden Berichts in stark gestraffter Form dargestellt, da der Bericht nach Artikel 5 WRRL der FGE  bereits umfassende Informationen zum Einzugsgebiet enthält.</RBMPTableOfContents>
      <GeneralSupportingDocuments>
        <wfd:Reference>
          <wfd:ReferenceDescription>Hintergrunddokumente zum Bewirtschaftungsplan FGE Eider</wfd:ReferenceDescription>
          <wfd:ReferenceURLlocation>http://www.wasserblick.net/servlet/is/105399</wfd:ReferenceURLlocation>
        </wfd:Reference>
      </GeneralSupportingDocuments>
      <SummaryProcessesAndProcedures>Federführend bei der Koordinierung ist das Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.SH. Die dazu eingerichtete Projektorganisation ermöglicht die Einbindung der Dienststellen wie das Landesamt, das Teilprojekt Eider und der unteren Wasserbehörden der Kreise. Für die Flussgebietseinheit Eider wurde ein Flussgebietsbeirat eingerichtet, der den Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie begleitet. In dem sich die verschiedenen Interessen- und Verbandsvertreter aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz und Vertreter betroffener Behörden treffen. Sie werden auf den mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie informiert. Umgekehrt können sie ihre Vorstellungen zur Umsetzung vorbringen oder Anregungen und Bedenken gegenüber den ausführenden Behörden äußern. Die ca. 50 Institutionen, die im Flussgebietsbeirat vertreten sind, sind im Internet unter www.wasser.sh dokumentiert. Die Flussgebietseinheit Eider ist in 9 naturräumlich definierte Bearbeitungsgebiete gegliedert. Hier wirken seit 2002 alle wichtigen auf der lokalen Ebene berufenen Körperschaften und Behörden sowie Interessenverbände und Organisationen in 9 Arbeitsgruppen in regelmäßigem Sitzungsturnus zusammen. Die  Wasser- und Bodenverbände haben in den jeweiligen Arbeitsgruppen die Federführung inne Arbeitsgruppen sind Planungen und Abstimmungen der Hauptbetroffenen und interessierten Verbände an der Umsetzung der EG-WRRL auf dieser Ebene beteiligt. Auf der lokalen Ebene der Bearbeitungsgebiete werden so die hauptsächlich betroffenen Gemeinden,, Wasser- und Bodenverbände, die Wasserbehörden, die Organisationen des ehrenamtlichen Naturschutzes sowie der Landwirtschaft und Fischerei unter Beratung durch das Ministerium an den Planungen direkt beteiligt. Eine vollständige Namens- und Adressliste aller hauptamtlichen Ansprechpartner der Bearbeitungsgebiete ist im Internet auf den Seiten des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände unter www.lwbv.de, Rubrik ?Mitglieder? dokumentiert. Insgesamt haben in der FGE Eider von 2002 bis 2009 268 AG-Sitzungen stattgefunden.</SummaryProcessesAndProcedures>
    </RBMPSummary>
    <SummaryOfProgrammes>Niedermoorprogramm: Im Sommer 2002 wurde das Niedermoorprogramm Schleswig-Holstein verabschiedet, um die nützlichen Funktionen von Mooren für den Wasser- und Stoffhaushalt in der Landschaft wieder herzustellen und die diffusen Nährstoffeinträge in die nachfolgenden Oberflächengewässer und in die Meere zu verringern. Mit dem Programm können Flächenerwerb und Vernässungsmaßnahmen in Niedermooren gefördert werden. Der Träger dieser Maßnahmen ist in der Regel der örtliche Wasser- und Bodenverband. Je nach den hydrologischen Verhältnissen in der Niederung ist es das Ziel, durch den Rückbau von Gräben die über das Grundwasser zugeführten Nitratfrachten oder durch Wiederherstellung von Überflutungsflächen die aus dem oberirdischen Einzugsgebiet zufließenden Nitrat- und Phosphorfrachten zurückzuhalten. Durch die Anhebung der Wasserstände in einer Niederung wird darüber hinaus auch die Mineralisation der organischen Substanz verringert und die Anbindung der Oberflächengewässer an angrenzende Niederungen gefördert, so dass diese Maßnahmen auch der Entwicklung von an feuchte und nasse Lebensräume angepasste Tier- und Pflanzenarten dienen. Es existieren darüber hinaus jedoch zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Fragestellungen (Abwasser, Naturschutz, Altlasten) gebietsspezifische Fachplanungen mit lokalem/ regionalem Bezug. Diese werden bei der Festlegung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erstellung des Bewirtschaftungsplans nach WRRL berücksichtigt.</SummaryOfProgrammes>
    <RBMPjustifications />
    <PublicParticipation>
      <PublicParticipationMatrix>
        <PublicParticipationMatrixItem>
          <Activity>Auslegung von RBMP u. POM, Publikation im Internet, Infoveranstaltungen u. Kooperationsprojekte auf unterschiedlichen Ebenen (Infomobil, Projekte mit Schulen etc.) zur stetigen Kommunikation mit Multiplikatoren und Öffentlichkeit sowie Medienpräsenz.</Activity>
          <ConsultationMethod>Durch die Bildung der Bearbeitungsgebietsverbände und ihrer Arbeitsgruppen sind Planungen und Abstimmungen der Hauptbetroffenen und interessierten Verbände an der Umsetzung der EG-WRRL auf dieser Ebene beteiligt und die Verantwortlichkeiten bei der Übernahme von Aufgaben klar geregelt worden. Die einzelnen 500 Wasser- und Bodenverbände sind weiterhin als wasserwirtschaftliche Selbstverwaltungskörperschaften für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer zuständig; sie repräsentieren die Eigentümer der Flächen an den Gewässern. Jede AG hat eine eigene Geschäftsordnung, in der u. a. die Zusammenarbeit und die Entscheidungsfindung geregelt sind. Gewässerschutzrelevante Entscheidungen sollen im Konsens erfolgen. Bei strittig gebliebenen Entscheidungen entscheidet das Ministerium als zuständige Behörde im Sinne der EG-WRRL. Abweichende Meinungen sind dazu als Entscheidungshilfe schriftlich festzuhalten Die Arbeitsgruppen erhalten alle Dokumente und Ergebnisse des Planungsprozesses, diskutieren Resultate und Methoden und kommunizieren ihre Einwände und Empfehlungen an das Umweltministerium. Internet: Zentrales Medium zur Information der Öffentlichkeit ist das Internetangebot www.wasser.sh. Es gliedert sich in die Rubriken ?Wasser erleben? für die allgemeine und ?Fachinformationen? für die Fachöffentlichkeit. In den ?Fachinformationen? werden u.a. sämtliche relevante Dokumente zur Umsetzung der EG-WRRL in Schleswig-Holstein zum Download zur Verfügung gestellt. Ein Extranet enthält darüber hinaus unveröffentlichte Arbeitsgrundlagen zur Unterstützung der Beiräte und Arbeitsgruppen.</ConsultationMethod>
          <ResponsePeriods>Der Bewirtschaftungsplan Eider lag vom 22.12.2008 bis zum 22.06.2009 der Öffentlichkeit zur öffentlichen Anhörung aus. Die Auslegung wurde im Amtsblatt Schleswig-Holstein angekündigt. Begleitet wurde diese durch Informationsveranstaltungen für die am Umsetzungsprozess Beteiligten, um den Aufbau und die wesentlichen Inhalte des BWP und des Maßnahmenprogramms zu erläutern. Im regelmäßig erscheinenden ?Infobrief WRRL? wurden die Einsichtmöglichkeiten angegeben und beworben.</ResponsePeriods>
          <AccessToDocuments>Der Entwurf des BWP und des Maßnahmenprogramms sowie der Umweltbericht gemäß UVP Gesetz zur FGE Eider,lagen bei den zuständigen unteren Wasserbehörden der 5 betroffenen Landkreise und im Ministerium in Papierform aus und konnten dort eingesehen werden. Das Personal der Wasserbehörden stand für Nachfragen zur Verfügung. Parallel dazu stand der Öffentlichkeit auf den Internetseiten www.wasser.sh  zur Einsicht aus.</AccessToDocuments>
          <ExperienceAndLessons>Die relativ niedrige Anzahl der 47 eingegangenen Stellungnahmen wird auf das umfassende Beteiligungsmodell in Schleswig-Holstein zurückgeführt, das dazu führte, dass die Betroffenen und Interessierten aber auch die breite Öffentlichkeit über die Inhalte den BWP, das MNP und den SUP-UB informiert waren und mit den Regelungen, Zielen und geplanten Maßnahmen einverstanden waren. Die Stellungnahmen enthielten Zustimmung und Kritik zur Vorgehensweise und zur grundsätzlichen Zielsetzung, die teilweise als zu weitgehend eingeschätzt wurde. Es gab auch allgemeinpolitische Forderungen z. B. zur Landwirtschaftspolitik der EU. Seitens der Umweltorganisationen wurden die Bewirtschaftungsziele teilweise als nicht hinreichend angesehen, obwohl die Naturschutzvertreter in den Arbeitsgruppen den Zielsetzungen und Maßnahmenplanungen ganz überwiegend zugestimmt hatten. Einige Landwirte haben deutlich gemacht, dass Gewässerentwicklungen nur dann zugestimmt werden könne, wenn dadurch keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nutzbarkeit ihrer Flächen verbunden ist. Die Vertreter aus Wirtschaft, Industrie, Schifffahrt und Landwirtschaft fordern insgesamt, dass keine Eingriffe in bestehende Nutzungen erfolgen dürfen.</ExperienceAndLessons>
          <Actions>Die eingegangenen Stellungnahmen wurden inhaltlich/fachlich einer intensiven Prüfung unterzogen und in den Überarbeitungsprozess des Bewirtschaftungsplanes nach Beendigung der Anhörung einbezogen. Ein Teil der Stellungnahmen wurden in den BWP und das MNP übernommen. Die Stellungnahmen wurdenin Einzelforderungen aufgeteil und einzeln bewertet. Die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung wurde begründet. Die tabellarische Auswertung wird im Internet anonymisiert veröffentlicht.</Actions>
        </PublicParticipationMatrixItem>
      </PublicParticipationMatrix>
    </PublicParticipation>
    <SummaryPreparationFirstUpdate>Neben der Information über die Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2012 werden bereits mit dem Bewirtschaftungsplan 2010 die Weichen für dessen weitere Fortschreibung gelegt. Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele der Oberflächengewässern und Grundwasser werden umgesetzt und deren Wirksamkeit im Rahmen des Monitorings überwacht.</SummaryPreparationFirstUpdate>
  </RBMP>
  <SurfaceWaterSignificantPressures>
    <SubUnitPressureDetail>
      <EUSubUnitCode>DE_9500</EUSubUnitCode>
      <SurfaceSignificantPressureTypes>
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          <SurfaceSignificantPressure>2.2 Diffuse - Agricultural</SurfaceSignificantPressure>
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        <SurfaceSignificantPressureType>
          <SurfaceSignificantPressure>4.4 FlowMorph - Flood defence dams</SurfaceSignificantPressure>
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        </SurfaceSignificantPressureType>
        <SurfaceSignificantPressureType>
          <SurfaceSignificantPressure>4.8 FlowMorph - Weirs</SurfaceSignificantPressure>
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        </SurfaceSignificantPressureType>
        <SurfaceSignificantPressureType>
          <SurfaceSignificantPressure>5.1 RiverManagement - Physical alteration of channel</SurfaceSignificantPressure>
          <NoOfPointSources>0</NoOfPointSources>
        </SurfaceSignificantPressureType>
        <SurfaceSignificantPressureType>
          <SurfaceSignificantPressure>5.5 RiverManagement - Land infrastructure</SurfaceSignificantPressure>
          <NoOfPointSources>0</NoOfPointSources>
        </SurfaceSignificantPressureType>
        <Comments>Punktquellen sind in der Flussgebietseinheit Eider nicht relevant. Die Angaben beruhen auf einer Abschätzung.</Comments>
      </SurfaceSignificantPressureTypes>
      <PointSourceLoads>
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          <Nutrient>
            <TypeOfNutrient>TotalPhosphorous</TypeOfNutrient>
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              <LoadMethod>calculated</LoadMethod>
              <LoadYear>2003-2005</LoadYear>
            </LoadDetails>
          </Nutrient>
          <Nutrient>
            <TypeOfNutrient>TotalOrganicCarbon</TypeOfNutrient>
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              <LoadValue>321</LoadValue>
              <LoadUnit>tonnes/yr</LoadUnit>
              <LoadMethod>calculated</LoadMethod>
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          </Nutrient>
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      </PointSourceLoads>
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            <TypeOfNutrient>TotalNitrogen</TypeOfNutrient>
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              <LoadValue>20583</LoadValue>
              <LoadUnit>tonnes/yr</LoadUnit>
              <LoadMethod>calculated</LoadMethod>
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          </Nutrient>
          <Nutrient>
            <TypeOfNutrient>TotalPhosphorous</TypeOfNutrient>
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              <LoadValue>221</LoadValue>
              <LoadUnit>tonnes/yr</LoadUnit>
              <LoadMethod>calculated</LoadMethod>
              <LoadYear>2003-2005</LoadYear>
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          </Nutrient>
        </Nutrients>
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      <AbstractionNumbersVolumes />
      <ActionPlanUnkownPressures>In der FGE Eider sind folgende Arten von Belastungen maßgeblich: Diffuse Quellen, Abflussregulierungen und hydro-morphologische Veränderungen. In zahlreichen Oberflächenwasserkörpern konnten diese Belastungen als Ursache für den nicht guten Zustand identifiziert werden. Weitere Aktivitäten zur Identifizierung der genannten Belastungsschwerpunkte sind nicht erforderlich.</ActionPlanUnkownPressures>
    </SubUnitPressureDetail>
  </SurfaceWaterSignificantPressures>
  <GWMainPressures>
    <GWMainPressureTypes>
      <RelevantGWPressures>2.3 Diffuse - Urban Land Use</RelevantGWPressures>
      <RelevantGWPressures>2.1 Diffuse - Agriculture</RelevantGWPressures>
    </GWMainPressureTypes>
    <GWPointSourceLoads />
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    <GWRelevantAbstractions>
      <Abstraction>
        <AbstractionType>3.5 Abstraction - Other</AbstractionType>
        <AnnualVolumeExtracted>52.317</AnnualVolumeExtracted>
        <VolumeUnits>1000000m3</VolumeUnits>
        <VolumeYear>2008</VolumeYear>
      </Abstraction>
    </GWRelevantAbstractions>
    <GWRelevantRecharges />
    <ActionPlanUnkownPressures>In der FGE Eider sind die signifikanten Belastungen bekannt und benannt, andere bzw. weitere Belastungen, die bewirken könnten, dass Grundwasserkörper den guten Zustand verfehlen, gibt es nach bisherigem Kenntnisstand nicht.</ActionPlanUnkownPressures>
  </GWMainPressures>
  <POM>
    <BasicMeasuresArticle11-3a>
      <BathingWater>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </BathingWater>
      <Birds>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </Birds>
      <DrinkingWater>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </DrinkingWater>
      <Seveso>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </Seveso>
      <EnvironmentalImpact>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </EnvironmentalImpact>
      <SewageSludge>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </SewageSludge>
      <UrbanWasteWater>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </UrbanWasteWater>
      <PlantProtectionProducts>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </PlantProtectionProducts>
      <Nitrates>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
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      <Habitats>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </Habitats>
      <IPPC>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <Comments />
      </IPPC>
    </BasicMeasuresArticle11-3a>
    <OtherBasicMeasuresArticle11-3b-1>
      <CostRecoveryWaterServices>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>RBD</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Die tatsächlich entstandenen Kosten für Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung werden bundeslandspezifisch ermittelt. Gemäß §6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen die Benutzungsgebühren ?so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.? Dazu gibt es im KAG detaillierte Kalkulationsvorgaben. Es kommt nicht immer exakt zu einem 100%igen Kostendeckungsgrad; Unter- bzw. Überdeckungen werden in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Die öffentlich-rechtlichen Wasserdienstleister unterliegen der regelmäßigen behördlichen Aufsicht, um sicherzustellen, dass keine überhöhten Gebühren erhoben werden; privatrechtliche Wasserdienstleister werden regelmäßig von der schleswig-holsteinischen Kartellaufsicht überprüft. Maßnahmen zur Erreichung der Kostendeckung sind nicht erforderlich. Die bundesweit einheitlich geregelte Abwasserabgabe dient u. a. zur Internalisierung von Umweltkosten. Gemäß Abwasserabgabengesetz müssen Einleiter schädlichen Abwassers eine Abgabe zahlen, deren Höhe sich nach der Menge und Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers bemisst. Die Einnahmen (2007: rd. 15 Mio. Euro in Schleswig-Holstein) sind zweckgebunden für Maßnahmen einzusetzen, die der Reduzierung der Schadstofffracht und der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Die in SH erhobene Grundwasserentnahmeabgabe dient dem ?Schutz des Grundwassers sowie zur Sicherung und Verbesserung seiner Bewirtschaftung? (zzt. werden 5 Cent pro m3 für den gewerblichen, 11 Cent für den Endverbrauch im privaten Haushalt und 2 Cent pro m3 für einzelne Nutzungen erhoben). Die Lenkungswirkung zum schonenden Umgang mit der Ressource wird bereits durch die Abgabenerhebung erzielt, insbesondere aber durch eine Förderrichtlinie zur Verwendung der Einnahmen; überwiegend fliessen diese in Maßnahmen des Grundwasserschutzes (2007: rd. 12,2 Mio. Euro).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>Oberflächenwasserabgabe: Die in Schleswig-Holstein  erhobene Oberflächenwasserabgabe wird auf die tatsächliche mengenmäßige Entnahme von Oberflächenwasser bezogen. Der Abgabesatz beträgt 7,7 Cent pro m3 und wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erst erhoben, wenn die Abgabe im Einzelnen den Betrag von 2.500 Euro pro Jahr überschreitet. Die Lenkungswirkung zum schonenden Umgang mit der Ressource wird bereits durch die Erhebung der Abgabe erzielt. Daneben wird das Aufkommen zur Hälfte für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischen Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und der von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete sowie zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung verwendet (2007: rd. 18 Mio. Euro). Die andere Hälfte der Einnahmen fließt dem allgemeinen Landeshaushalt zu.</Comments>
      </CostRecoveryWaterServices>
      <EfficientWaterUse>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Es gelten die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746), (insbesondere Regelungen über Bewirtschaftungsgrundsätze und -ziele (§ 1a), Jedermannpflichten (§ 1a Abs. 2), Betreiberpflichten u.a. im Bereich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen und im Bereich der Abwasserbeseitigung, Gewässeraufsicht und nachträgliche Maßnahmen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3, sowie sonstige Vorsorge- und Schutzregelungen/-instrumente); daneben gibt es Bestimmungen über wassersparenden Umgang, Abwasservermeidung und Niederschlagswasserversickerung im Landeswasserrecht.
Zum Schutz des Grundwassers bestehen ein Verbot der Einleitung von belastetem Wasser und  ein Erlaubnis- oder Bewilligungsvorbehalt für die Entnahme von Grundwasser (Ebene Mitgliedsstaat, Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider). Es erfolgt außerdem eine Ausweisung von Wasserschutzgebieten für gefährdete Grundwasservorkommen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden (Ebene: Einzugsgebiet der Wasserfassung).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>In der FGE Eider bestehen keine signifikanten Belastungen hinsichtlich des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper. Das Grundwasserdargebot ist etwa doppelt so groß wie der durchschnittliche Bedarf.</Comments>
      </EfficientWaterUse>
      <ProtectionWaterAbstraction>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (insbesondere durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten nach § 19, sowie den flächendeckenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser nach §§ 26 und 34);
Ergänzende und ausführende Vorschriften für Wasserschutzgebiete für gefährdete Grundwasservorkommen, die für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden mit zusätzlichen Nutzungseinschränkungen (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments />
      </ProtectionWaterAbstraction>
      <ControlsWaterAbstraction>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i. S. d. § 3);
Landeswassergesetze (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>Auf Grundlage des Grundgesetzes (Verfassung) sind in DE die Bundesländer zuständig für den wasserbehördlichen Vollzug und damit auch für die wesentlichen Teile der Umsetzung der WRRL. Die Vorgehensweise der Länder unterscheidet sich im wasserwirtschaftlichen Vollzug generell nicht voneinander.</Comments>
      </ControlsWaterAbstraction>
      <RechargeAugmentationGroundwaters>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i. S. d. § 3);
Landeswassergesetze (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
      </RechargeAugmentationGroundwaters>
      <PointSourceDischarges>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i. S. d. § 3, sowie § 7a WHG i.V.m. der Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108);
Landeswassergesetz, hier insbesondere durch die Pflicht der zuständigen Wasserbehörden, nach § 18 Abs. 3 entsprechende Erlaubnisse und Bewilligungen regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
      </PointSourceDischarges>
      <PollutantsDiffuse>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746 durch Vorgaben für den flächendeckenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser nach §§ 26 und 34); Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln - WRMG -  vom 29. April 2007 (BGBl. I S. 600); Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214); Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I  S. 3758); Landeswassergesetz; Klärschlammverordnung und Düngeverordnung (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>Einträge aus diffusen Quellen stammen i.d.R. aus dem Zustrom von Grundwasser in die Oberflächengewässer sowie durch Abschwemmungen durch Regenwasser von angrenzenden Flächen und Verdriftung durch Wind. Alle drei Eintragspfade lassen sich nicht direkt beeinflussen sondern vielmehr durch Maßnahmen zum Grundwasserschutz (z.B. Düngeverordnung, Klärschlammverordnung, Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Regelungen für die gute landwirtschaftliche Praxis (z.B. Maßnahmen zur Erosions- und Abschwemmungsreduzierung), Bodenschutzregelungen zur Vermeidung der Erosion und Abschwemmung von Boden, sowie Regelungen für die schifffahrtsbedingten Verunreinigungen.</Comments>
      </PollutantsDiffuse>
      <AdverseImpact>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (hier insbesondere durch den Erlaubnis- und Bewilligungsvorbehalt des § 2 für Gewässerbenutzungen i. S. d. § 3; zusätzlich durch Vorgaben für den flächendeckenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser nach §§ 26 und 34, Regelungen zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau, der ein Planfeststellungsverfahren erfordert, sowie Versagungsgrund des § 6 Abs. 1 für wasserrechtliche Benutzungszulassungen);
Landeswassergesetz (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>Die hydromorphologischen Veränderungen beruhen auf Infrastrukturentwicklungen der Länder und betreffen den Gewässerausbau zur Entwässerung der Flächen, der Verbesserung der Agrarstruktur und der Schifffahrt. Diese Änderungen wurden durch Wasserrechtsverfahren zugelassen und bestehen insofern rechtmäßig. Der Rückbau dieser Veränderungen erfolgt auf der Grundlage heutiger wasserrechtlicher Planungen und muss ebenfalls durch Wasserrechtsverfahren umgesetzt werden. Die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen müssen gegenüber den Nutzern angemessen entschädigt werden. Flächen, die für die ökologische Entwicklung von Fließgewässern benötigt werden, müssen von den rechtmäßigen Eigentümern durch Flächererwerb oder langfristige Pachtverträge erworben bzw. vertraglich bereitgestellt werde.</Comments>
      </AdverseImpact>
      <PollutantsDirectGroundwater>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (hier insbesondere durch den Erlaubnisvorbehalt des § 2 für jede Einleitung von Stoffen in das Grundwasser nach § 3 Abs. 1 Nr. 5; die in Art. 11 Abs. 3 Buchst. j aufgeführten Ausnahmen von dem Verbot können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die beabsichtigte Einleitung in das Grundwasser so ausgeübt werden kann, dass das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung, nicht beeinträchtigt wird. (s. auch § 36 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. §§ 33a und 34).Die Entscheidung steht im Ermessen der zuständigen Wasserbehörde (§ 6);
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe vom 18. März 1997 (BGBl. I S. 542). (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>Nach WHG dürfen keine Stoffe eingeleitet, die eine schädliche Verunreinigung oder sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften besorgen lassen.
Stoffe dürfen nur so gelagert werden, dass keine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung zu besorgen ist (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</Comments>
      </PollutantsDirectGroundwater>
      <SurfacePrioritySubstances>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (hier insbesondere durch die Möglichkeit, durch nachträgliche Anordnungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 zusätzliche Anforderungen an die Beschaffenheit einzubringender oder einzuleitender Stoffe zu stellen; vorhandene Verschmutzungen durch Punktquellen können so abgebaut werden); Bundesimmissionsschutzgesetz; Verordnung für genehmigungspflichtige Anlagen; Chemikaliengesetz;
Gefahrstoffverordnung (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>In der FGE Eider bestehen kaum Industrieunternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Die Oberflächengewässer weisen in der FGE durchweg einen guten chemischen Zustand auf.</Comments>
      </SurfacePrioritySubstances>
      <AccidentalPollution>
        <Implemented>Y</Implemented>
        <LevelOfMeasure>Member State</LevelOfMeasure>
        <DescriptionOfMeasure>Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) (insbesondere Betreiberpflichten z.B. § 18b, Selbstüberwachungspflichten oder Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§§ 19a und 19g ff.); Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. S. BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180, 3184) (Schutz- und Vorsorgepflichten); Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108) (insbesondere allgemeine Anforderungen für die nach dem Stand der Technik einzusetzende Technologie); auf Ebene des Bundeslandes Schleswig-Holstein gelten außerdem die Vorgaben aus Landeswassergesetz; Baugesetzbuch; Landesbauordnung mit Löschwasserrückhalte-Richtlinie und allgemeine katastrophenschutzrechtliche Regelungen (Details siehe Anlage 2a Maßnahmenprogramm Eider).</DescriptionOfMeasure>
        <Comments>Die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk sind mit Spezialgerät ausgestattet, um bei Chemieunfällen schnelle, wirksame Abwehrmaßnahmen einleiten zu können, um Gewässerschäden zu vermeiden.</Comments>
      </AccidentalPollution>
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        <TypeOfSupplementaryMeasure>OTHER</TypeOfSupplementaryMeasure>
        <MeasureName>Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen</MeasureName>
        <MeasureDescription>Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen</MeasureDescription>
        <GeographicCoverage>Other</GeographicCoverage>
        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 100 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
      </SuppAddMeasure>
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        <MeasureDescription>Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch Misch- und Niederschlagswassereinleitungen</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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      <SuppAddMeasure>
        <SupplementaryAddMeasureCode>27</SupplementaryAddMeasureCode>
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        <MeasureName>Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft</MeasureDescription>
        <GeographicCoverage>Other</GeographicCoverage>
        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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      <SuppAddMeasure>
        <SupplementaryAddMeasureCode>28</SupplementaryAddMeasureCode>
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        <MeasureName>Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge</MeasureName>
        <MeasureDescription>Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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      <SuppAddMeasure>
        <SupplementaryAddMeasureCode>29</SupplementaryAddMeasureCode>
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        <MeasureDescription>Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <SupplementaryAddMeasureCode>30</SupplementaryAddMeasureCode>
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        <MeasureName>Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft (OW)</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft (OW)</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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      <SuppAddMeasure>
        <SupplementaryAddMeasureCode>35</SupplementaryAddMeasureCode>
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        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Vermeidung von unfallbedingten Einträgen</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 100 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft (GW)</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft (GW)</MeasureDescription>
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        <Comment>Die Maßnahme kommt im der Flussgebietseinheit im Bereich Grundwasser zum Tragen.</Comment>
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        <MeasureDescription>Umsetzung und Aufrechterhaltung von spezifischen Wasserschutzmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten (GW)</MeasureDescription>
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        <Comment>Die Maßnahme kommt im der Flussgebietseinheit im Bereich Grundwasser zum Tragen.</Comment>
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        <MeasureName>Verkürzung von Rückstaubereichen</MeasureName>
        <MeasureDescription>Verkürzung von Rückstaubereichen</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens</MeasureName>
        <MeasureDescription>Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 67 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Förderung des natürlichen Rückhalts (einschließlich Rückverlegung von Deichen und Dämmen)</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (einschließlich Rückverlegung von Deichen und Dämmen)</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 33 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Maßnahmen zur Herstellung der liniearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Herstellung der liniearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 100 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zum Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 100 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung)</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung)</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 100 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <SupplementaryAddMeasureCode>74</SupplementaryAddMeasureCode>
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        <MeasureName>Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung</MeasureName>
        <MeasureDescription>Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung</MeasureDescription>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 100 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sedimentmanagement</MeasureName>
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        <Comment>Im Bereich der Oberflächengewässer sind 100 % der Planungseinheiten der Flussgebietseinheit von dieser Maßnahme betroffen.</Comment>
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        <MeasureName>Reduzierung der Belastungen infolge Landgewinnung bei Küsten- und Übergangsgewässern</MeasureName>
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          <CalculationMethod>Die Kosten beinhalten die Maßnahmen, die zu Verbesserungen des Gewässerzustands beitragen. Darüber hinaus fallen in allen Ländern für die Abwasserbeseitigung Investitions- und Betriebskosten an, die zum Erhalt des Gewässerzustands beitragen. Die entsprechenden Kosten, die über die Kosten der hier benannten Maßnahmen deutlich hinaus gehen, wurden aus systematischen Gründen nicht betrachtet. Die entsprechend finanzierten grundlegenden Maßnahmen tragen aber ganz wesentlich dazu bei, dass in Deutschland bereits weitgehend ein guter Gewässerzustand erreicht ist. </CalculationMethod>
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          <TotalCostComment>Die Kosten der Maßnahmenprogramme liegen hier aggregiert für ganz Deutschland vor und sind nicht spezifisch für eine Flussgebietseinheit.</TotalCostComment>
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    <SupportingHyperlinks>
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        <wfd:ReferenceDescription>Nationales Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK)</wfd:ReferenceDescription>
        <wfd:ReferenceURLlocation>http://www.wasserblick.net/servlet/is/105678</wfd:ReferenceURLlocation>
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  </POM>
  <EconomicAnalysis>
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      <VolumesPricesCostsIncluded>Y</VolumesPricesCostsIncluded>
      <InvestmentCostMethodology>Wasserdienstleistungen sind in Deutschland nur die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung (siehe Reporting sheet ECO 2 Punkt 1).

Die Investitionen der Wasserdienstleistungen für die Jahre 2009-2015  wurden über eine Fortschreibung der bisherigen Investitionskosten abgeleitet, da aufgrund der Ergebnisse des Baseline-Szenarios von keiner relevanten Verschlechterung der Situation bezgl. der Wassernachfrage und des Wasserangebotes ausgegangen wurde.
Zur Schätzung der Investitionskosten für den öffentlichen Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden im Wesentlichen Kostendaten der statistischen Landesämter herangezogen, wie
&amp;#61607;	die Statistik der Jahresabschlüsse
&amp;#61607;	die Jahresrechnungsstatistik.

Da diese Daten bisher nur gemeindebezogen vorliegen, wurden die Angaben zu Investitionen über (qualifizierte) Leitbänder auf die Flussgebiete verschnitten.

Neben der öffentlichen Ver- und Entsorgung stellen auch die Eigenver- und Entsorgung dann Wasserdienstleistungen dar, soweit sie erhebliche Auswirkungen auf den Zustand des betroffenen Wasserkörpers haben. Da die Daten über die Investitionen der Eigenver- und Entsorgung in Deutschland nicht allgemein zugänglich sind, konnten diese nicht berücksichtigt werden. Nach Experteneinschätzung stellen diese Investitionen im Vergleich zu den öffentlichen Investitionen keine relevante Größenordnung dar.

Die vorgenommene Schätzung der Investitionskosten der Wasserdienstleistungen umfasst auch die aus den Maßnahmenprogrammen resultierenden Investitionen. Die in den Abwasserbeseitigungskonzepten festgeschriebenen Kosten sind in die Maßnahmeprogramme eingeflossen
</InvestmentCostMethodology>
      <WaterServiceCostMethodology>In Deutschland wird auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) von 1974, zuletzt geändert 2005, eine zentrale Bundesstatistik zu wichtigen Umweltdaten geführt, die  u.a.  eine regelmäßige Primärerhebung der Daten zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei den Unternehmen enthält.
Mengen, Preise und Kosten werden wie folgt ermittelt:

&amp;#9679;	Ermittlung der Mengen für die Wasserdienstleistung Wasserversorgung:
Die Daten der Umweltstatistik unterscheiden zwischen dem Wasseraufkommen (Eigenaufkommen bzw. Fremdbezug) und der Wasserabgabe (an Letztverbraucher, zur Weiterverteilung und Eigenverbrauch/Verluste).

&amp;#9679;	Ermittlung der Mengen für die Wasserdienstleistung Abwasserbeseitigung:
Die Daten der Umweltstatistik beinhalten das Abwasseraufkommen der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen (Jahresabwassermenge als Summe der in den Kläranlagen behandelten Mengen an Schmutzwasser, Fremdwasser und Niederschlagswasser).

&amp;#9679;	Ermittlung der Preise für die Wasserdienstleistung Wasserversorgung:
Die Daten der Umweltstatistik beinhalten Erhebungen zu den Entgelten der Trinkwasserversorgung. Die Erhebung wurde erstmalig bundesweit für das Jahr 2007 vorgenommen. Für die Wasserpreise wird zwischen verbrauchsabhängigen (mengenbezogen je m³) und verbrauchsunabhängigen Entgelten unterschieden.

&amp;#9679;	Ermittlung der Preise für die Wasserdienstleistung Abwasserbeseitigung:
Die Daten der Umweltstatistik beinhalten Erhebungen zu den Entgelten der Abwasserbeseitigung. Die Erhebung wurde erstmalig bundesweit für das Jahr 2007 vorgenommen. Bei den Abwasserpreisen wird zwischen mengenbezogenen Entgelten (je m³), flächenbezogenen Entgelten (je m² versiegelter oder sonstiger Fläche) und mengen- und flächenunabhängigen Entgelten unterschieden.
Die Zusammensetzung der Entgelte aus den verbrauchs- bzw. mengenabhängigen, flächenabhängigen und verbrauchsunabhängigen Bestandteilen ist regional sehr unterschiedlich. Eine vergleichbare Datengrundlage lässt sich nur herstellen, wenn die Entgelte für sogenannte Musterhaushalte bestimmt werden. Ein bloßer Vergleich der verbrauchs-/mengenabhängigen Entgeltsbestandteile führt zu falschen Aussagen.


&amp;#9679;	Ermittlung der Kosten für die Wasserdienstleistungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
Überwiegend wurden Daten der amtlichen Statistik verwendet, die in mehr oder weniger starkem Umfang durch ergänzende Primärdaten der Wasserdienstleister validiert  wurden.
</WaterServiceCostMethodology>
      <VolumesPricesCostsSummary />
    </VolumesPricesCosts>
    <CostRecoveryMethodology>Da bis zum Jahr 2004 bundesweit nur drei Pilotprojekte zur Bestätigung der Einhaltung der Kostendeckung durchgeführt wurden, wurde zur Verbreiterung der Datenbasis in Schleswig-Holstein im Jahr 2007 eine Stichprobe erhoben . Ein Abfrageschema wurde vom Ministerium entwickelt und mit den Verbänden und Wasserdienstleistern abgestimmt. Darin wurden die Aufwands- und Ertragsarten sowie die Berechnung des Kostendeckungsgrades vereinheitlicht. Insgesamt sechs Trinkwasserversorger unterschiedlicher Größen und Rechtsform konnten für eine Teilnahme gewonnen werden. Im Jahr 2006 lieferten diese sechs Versorger ca. 26 Mio. m3 Trinkwasser an ihre Kunden. Damit wurden knapp 15 % der Trinkwasserlieferung in Schleswig-Holstein in die Stichprobe einbezogen. Des weiteren beteiligten sich sieben Abwasserentsorger ebenfalls unterschiedlicher Größe und Betriebsform an der Abfrage. Im Jahr 2006 entsorgten diese sieben Betriebe ca. 18,5 Mio. m3 Schmutzwasser (ohne Niederschlagswasser) ihrer Kunden. Es wurden über 11 % der Abwasserentsorgung in Schleswig-Holstein in die Stichprobe einbezogen. Es zeigt sich, dass mit durchschnittlich 100,7 % (Trinkwasser) bzw. 102,7 % (Abwasser) dem Gebot der Kostendeckung in Schleswig-Holstein entsprochen wird. Dieses Ergebnis wird durch eine Auswertung der Erhebung ?Jahresabschlüsse öffentlich bestimmter Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen 2007? bestätigt.</CostRecoveryMethodology>
    <CostRecoveryCrossSubsidiesMethodology>Grundsätzlich werden in Deutschland ? entsprechend den Anforderungen der Kommunalabgabengesetze ? von jedem Nutzer die betriebswirtschaftlich geforderten Preise gezahlt. Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Nutzergruppen einer Wasserdienstleistung werden durch eine differenzierte Gebührenerhebung weitgehend vermieden.</CostRecoveryCrossSubsidiesMethodology>
    <FutureInvestmentApproach>Die Investitionen der Wasserdienstleistungen für die Jahre 2009-2015 wurden über eine Fortschreibung der bisherigen Investitionskosten abgeleitet, da aufgrund der Ergebnisse des Baseline-Szenarios von keiner relevanten Verschlechterung der Situation bzgl. der Wassernachfrage und des Wasserangebotes ausgegangen wurde. Insbesondere auch im Abwasserbereich sind in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein keine gravierenden Investitionen zu erwarten, da die wesentlichen Programme, insbesondere zum Kläranlagenausbau, bereits abgeschlossen wurden. Da die Investitionen in den Gewässerschutz in Schleswig-Holstein auf die verschiedensten Träger verteilt sind (Land, Kreise, Verbände, private und kommunale Versorgungsunternehmen, kommunale Entsorger), ist die Ermittlung einer zusammenfassenden Gesamt-Ist-Summe und einer Prognose nicht möglich. Die aufgeführten Zahlen stellen einen Näherungswert dar. Ein Inflationsausgleich wurde nicht aufgeschlagen.</FutureInvestmentApproach>
    <CostEffectivenessJudgement />
    <CostEffectivenessMeasuresMethodology>Unter Berücksichtigung der europäischen ?Leitlinien zur Berücksichtigung der ökonomischen Aspekte der WRRL? (WATECO) sowie des Handbuches des Umweltbundesamtes zur Ermitlung der kosteneffizientesten Maßnahmenkombination wurden in der FGE Eider die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung von den Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete bereits sehr frühzeitig auch auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. Dabei wurden vor allem Kosten-Wirksamkeits-Analysen, insbesondere in Kombination mit einem Schwellenwert-Vergleich, der aus der Umsetzung vergangener Maßnahmen ermittelt wurde, angewendet. Hierzu wurde methodisch in folgenden Schritten vorgegangen: 1. Prioritätensetzung in SH: Festlegung von Vorranggewässern, 2. Fachlich begründete Priorität nach Vorranggewässern und Zielqualität, 3. Prioritätensetzung für Fließgewässer in 5 Prioritätsstufen, 4. Festlegung geeigneter Prioritätsfaktoren, 5. Berechnung der Kosteneffizienz von Maßnahmen an Fließgewässern</CostEffectivenessMeasuresMethodology>
    <InformationGaps>Für Schleswig-Holstein existiert bisher keine Erfassung der Umwelt- und Ressourcenkosten. Ressourcenkosten sind im Land generell vernachlässigbar, da das durchschnittliche potentielle Wasserdargebot die Nachfrage um mehr als das Doppelte übersteigt und daher im Land keine Wasserknappheit vorliegt. In den Entnahmegenehmigungen und -bewilligungen werden Entnahmemengen auf ein zulässiges Maß begrenzt, so dass damit sichergestellt wird, dass auch in Ballungsräumen (z.B. Hamburger Randgebiet) das verfügbare Wasserdargebot nicht überschritten wird.  Zur Internalisierung möglicher Umweltkosten werden insbesondere folgende Instrumente eingesetzt: Ordnungsrechtliche Genehmigungen und Bewilligungen einschließlich Ausgleich und Ersatz, Abwasserabgabe, Grundwasserentnahmeabgabe und Oberflächenwasserabgabe. Eine genauere Erfassung von Umwelt- und Ressourcenkosten erfolgt in der nächsten Bewirtschaftungsperiode.</InformationGaps>
  </EconomicAnalysis>
  <EconomicStepsAndMeasures>
    <DefinitionOfWaterServicesAndUses>Unter den Begriff der Wasserdienstleistungen fallen nach der WRRL und nach der Konkretisierung nach WATECO: a) öffentliche Wasserversorgung (Anreicherung, Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Druckhaltung, Verteilung, Betrieb von Aufstauungen zum Zwecke der Wasserversorgung), b) kommunale Abwasserbeseitigung (Sammlung, Behandlung, Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in Misch- und Trennsystemen). 
Leistungen, die von den Nutzern selbst durchgeführt werden, sind in den Fällen zu berücksichtigen (als Wasserdienstleistungen zu qualifizieren), in denen sie einen signifikanten (erheblichen) Einfluss auf die wasserwirtschaftliche Bilanz haben (falls die GesamtWasserbilanz einer Region dies erfordert). Folgende Leistungen müssen daher auf ihre Signifikanz untersucht werden: 
industriell-gewerbliche Wasserversorgung (Eigenförderung), landwirtschaftliche Wasserversorgung (Beregnung) sowie industriell-gewerbliche Abwasserbeseitigung (Direkteinleiter). 
In der Praxis werden in Deutschland nur die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung als Wasserdienstleistungen verstanden und dementsprechend behandelt. Insofern erstrecken sich die Begriffe ?Aufstauung und Speicherung? in Art. 2 Nr. 38 WRRL nicht auf Dämme und andere Infrastrukturen, die für Zwecke der Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft, den Hochwasserschutz und die Schifffahrt dienen.
Diese Auffassung wird auf Argumente aus dem Wortlaut, der Systematik und dem Sinn und Zweck der Regelung gestützt.</DefinitionOfWaterServicesAndUses>
    <PlannedStepsSummaryArticle9.1and9.2>Die Einhaltung des Gebotes der Kostendeckung der Wasserdienstleistungen wurde in Schleswig-Holstein durch eigene Erhebung ermittelt.
Es zeigt sich, dass mit durchschnittlich 100,7 % (Trinkwasser) bzw. 102,7 % (Abwasser) dem Gebot der Kostendeckung in Schleswig-Holstein entsprochen wird
Dieses Ergebnis der Kostendeckung  wird durch eine Auswertung der Erhebung ?Jahresabschlüsse öffentlich bestimmter Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlcher Unternehmen 2007? bestätigt.
Mögliche Umweltkosten werden bislang zwar nicht ausdrücklich ermittelt, aber durch Wasserabgaben (Landes-Grundwasserabgabe und -Oberflächenentnahmeabgabe sowie Bundes-Abwasserabgabe) internalisiert. 
Ressourcenkosten sind in der Flussgebietseinheit generell vernachlässigbar, da das durchschnittliche potentielle Wasserdargebot die Nachfrage um mehr als das Doppelte übersteigt und daher im Land keine Wasserknappheit vorliegt.

Deshalb sind keine weiteren Maßnahmen zur Umsetzung von Art. 9.1 WRRL geplant.</PlannedStepsSummaryArticle9.1and9.2>
    <EnvironmentResourceCostSummary>Es existiert bisher keine Erfassung der Umwelt- und Ressourcenkosten. Ressourcenkosten sind für die FGE Eider generell vernachlässigbar, da das durchschnittliche potentielle Wasserdargebot die Nachfrage um mehr als das Doppelte übersteigt und daher keine Wasserknappheit vorliegt. Es wird sichergestellt, dass auch in Ballungsräumen (z. B. Hamburger Randgebiet) das verfügbare Wasserdargebot nicht überschritten wird. 

Nach dem Verständnis und der Systematik des deutschen Wasserrechts und Verwaltungshandelns sind es vor allem ordnungsrechtliche Maßnahmen, über die eine effiziente Nutzung der verfügbaren Wasserressourcen gewährleistet werden soll. Ferner werden über die Wassergebührenpolitik in Deutschland und so auch im Gebiet der Eider  Anreize zur effizienten Nutzung gesetzt. Dazu gehören insbesondere
? Entnahmegenehmigungen und -bewilligungen mit Begrenzungen der Entnahmemengen,
? die kommunalrechtlichen Vorschriften zur Kostendeckung von Wasserdienstleistungen;
? die Berücksichtigung externer Kosten (Umwelt- und Ressourcenkosten) durch Erhebung der Abwasserabgabe und von Wasserentnahmeentgelten;
? die Erhebung von Sanktionszahlungen bei Überschreitung von Grenzwerten der Belastung von Abwasser mit Schadstofffrachten;
? die Erhebung naturschutzrechtlicher Ausgleichsabgaben.

Die Entwicklung des Wasserverbrauchs und der Schadstoffeinträge in den zurückliegenden Jahren zeigten, dass das vorhandene Instrumentarium ordnungsrechtlicher und gebührenpolitischer Maßnahmen für die Wassernutzer erhebliche Anreize zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser setzt.

Die Wassernutzungen von Landwirtschaft und Industrie, insbesondere industriellgewerbliche Wasserversorgung (Eigenförderung), landwirtschaftliche Wasserversorgung (Bewässerung) und industriell-gewerbliche Abwasserbeseitigung (Direkteinleiter), werden in Deutschland primär durch verbindliche Standards (Erlaubnisrechte, Qualitätsparameter) geregelt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass diese Wassernutzungen nicht zu unakzeptablen Umweltbelastungen (Umweltkosten) oder Nutzungskonflikten (Ressourcenkosten) führen. Darüber hinaus werden die vorstehend genannten Wassernutzungen im Rahmen der Gebührenpolitik auch von den bestehenden monetären Instrumenten zur Integration von Umwelt- und Ressourcenkosten (Wasserentnahmeentgelt, Abwasserabgabe,
naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe) erfasst.

Das ?Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2008? (ATT et al. 2008) stellt anschaulich die hohe Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Deutschland dar. Diese Ergebnisse sprechen nicht nur für hohe Qualitätsstandards bei den Wasserdienstleistungen in Deutschland insgesamt, sondern auch für ein hohes Maß an Kostendeckung und für erhebliche Anreize der Gebührenpolitik zum effizienten Umgang mit der Ressource Wasser im Sinne der WRRL. Dadurch werden die Umwelt- und Ressourcenkosten niedrig gehalten.</EnvironmentResourceCostSummary>
    <ExemptionExplanationArticle9.4>entfällt</ExemptionExplanationArticle9.4>
    <WaterPricingStrategyArticle9.1>In Schleswig-Holstein sind ? ebenso wie insgesamt in Deutschland ? die Preise der Wasserdienstleistungen im internationalen Vergleich relativ hoch, zudem umfasst der Wasserpreis bzw. die Wassergebühr (für Trink- wie für Abwasser) immer einen variablen Anteil (bis zu 100 %). 

Die Tarifgestaltung für die Wasserdienstleistungen der Wasserver- und der Abwasserentsorgung setzt umfangreiche Anreize für eine effiziente Ressourcennutzung. In aller Regel wenden die Wasserversorgungsunternehmen ein zweigeteiltes Tarifsystem an, das sich aus einer verbrauchsabhängigen Komponente und einer fixen, mengenunabhängigen Komponente zusammensetzt. Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Komponente verfügt jedes an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossene Wohngebäude über einen Wasserzähler. 
Diese Anreizstrukturen gelten auch für die Wasserdienstleistung der Abwasserentsorgung, da die Berechnung der Abwassergebühren in der Regel auf der Basis der gebrauchten Frischwassermenge erfolgt.
Zudem setzt das bundesweite Lenkungsinstrument der Abwasserabgabe Anreize für eine Verminderung der eingeleiteten Schadstofffracht. Die Höhe der Abwasserabgabe, die auf alle direkten Abwassereinleitungen erhoben wird, variiert mit der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers. In der Vergangenheit konnte die Abwasserabgabe bedeutende Impulse für Investitionen in der Abwasserwirtschaft setzen und damit einen signifikanten Beitrag zum Gewässerschutz leisten. So ist die Kommunalabwasserrichtlinie in Deutschland zu 100% umgesetzt. 
Neben der Abwasserabgabe und dem Wasserentnahmeentgelt sind als weitere Elemente einer effizienzorientierten Wassergebührenpolitik zu nennen:
-	die kommunalrechtlichen Vorschriften zur Kostendeckung von Wasserdienstleistungen;
-	die Erhebung von Sanktionszahlungen bei Überschreitung von Grenzwerten der Belastung von Abwasser mit Schadstofffrachten und
-	die Erhebung naturschutzrechtlicher Ausgleichsabgaben.
Quersubventionen zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren erfolgen nicht.
Insofern sind angemessene Anreize als Preissignale bereits seit langem Standard.</WaterPricingStrategyArticle9.1>
    <CostRecoveryStrategy>Die bei den Wasserdienstleistungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung anfallenden Kosten werden gemäß den Kommunalabgabengesetzen der Länder über nutzungsabhängige laufende Gebühren beglichen, für die Finanzierung von Investitionen können auch Herstellungsbeiträge erhoben werden. Umwelt- und Ressourcenkosten werden weitgehend durch für die Wasserdienstleistungen erhobene Abgaben erfasst oder bei der Genehmigung von Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit Wasserdienstleistungen vermieden. Somit sind angemessene Beiträge der Nutzergruppen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen sichergestellt. Bei öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen beziehen alle Nutzer Wasser aus einem technisch zusammenhängenden Netz mit derselben Wasserqualität. Die Gebührenerhebung erfolgt dabei in Abhängigkeit der bezogenen Wassermengen. Die Kostentragung richtet sich damit nach der gemessenen quantitativen Inanspruchnahme der Wasserdienstleistung. Eine zusätzliche Differenzierung des Tarifs nach Nutzergruppen ? z. B. Haushalte, Industrie oder Landwirtschaft ? ist nicht notwendig, um eine der Kostenverursachung angemessene Kostendeckung zu erreichen. Bei der Abwasserentsorgung unterscheidet sich dagegen die Schadstoffbelastung des von verschiedenen Nutzergruppen abgeleiteten Abwassers. Hier gibt es Möglichkeiten, den generellen Maßstab der Abwassergebühren ? der sich an der bezogenen bzw. geförderten Frischwassermenge orientiert ? verursachergerecht zu verfeinern. Dabei werden z.B. über ?Starkverschmutzerzuschläge? die Belastung des Abwassers, über separate Niederschlagsabwassergebühren der Versiegelungsgrad oder der auf dem Grundstück verbleibende Anteil des Frischwassers berücksichtigt.</CostRecoveryStrategy>
    <DataCollectionIssues>Der Datenbestand im Bereich Wasser ist in Deutschland noch uneinheitlich, da eine deutschlandweit abgestimmte Umstellung der Erfassung erfolgen soll. 
Dazu wird zwischen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, dem Bundesamt für Gewässerschutz und dem Bundesamt für Statistik, abgestimmt, ab der Erhebung ab 2010 nach qualifizierten Leitbändern der Flussgebietseinheiten zu erfassen.
Nach noch bestehenden Vorgaben der Statistischen Ämter werden die erhobenen Daten zu Wasserentnahme und ?Verwendung sowie zum Abwasser nicht nach Flussgebietseinheiten, sondern nach Wassereinzugsgebieten differenziert erfasst. 
Zudem wurden dafür bislang keine qualifizierten, sondern nur einfache Leitbänder verwendet. 
Dies bewirkt gewisse Ungenauigkeiten, die sich allerdings auf Abweichungen im unteren einstelligen Prozentbereich bewegen dürften.
(Leitbänder beschreiben die Aufteilung der Gemeindedaten der ?Grenzgemeinden? auf die jeweiligen Flussgebiete. Qualifizierte Leitbänder sollen in Zukunt eine anteilige Aufteilung nach verschiedenen Kriterien sicherstellen und damit die Genauigkeit wesentlich verbessern.)</DataCollectionIssues>
    <DataGapsIssues>Die genaue Bezifferung der Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) stellt nach wie vor ein großes Problem dar. Diese werden in der folgenden Bearbeitungsperiode ermittelt und erhoben. In der Wissenschaft wird ein breites Methodenspektrum zur Ermittlung von URK diskutiert. Der bevorzugte Ansatz bei der ökonomischen Bewertung ist zweifellos der Nutzenansatz, der die gängige Praxis in der Umweltökonomie darstellt. Bei diesem Ansatz werden Umweltbeeinträchtigungen bewertet und das unter Berücksichtigung der Bereitschaft eines Individuums, für eine Verbesserung der Umweltqualität zu zahlen (Willingness to Pay, WTP), bzw. der Bereitschaft, für eine Verschlechterung der Umweltqualität eine Kompensation zu akzeptieren (Willingness to Accept, WTA). Andere Ansätze wie z. B. kostenorientierte Ansätze oder die Bewertung der Ökosystemleistungen kommen weniger häufig zum Einsatz, da sie nur einen unteren Wert der Nutzen anzeigen können (Marktpreise liegen in den meisten Fällen unter der aggregierten Zahlungsbereitschaft) und da sie insbesondere die kostenorientierten Ansätze nicht-nutzungsabhängiger Nutzen (Options-, Existenz- und Vermächtniswerte) nicht erfassen können. 
In der Diskussion über mögliche Methoden der Bestimmung der URK ist auch der erforderliche Aufwand zu thematisieren. Der Arbeitsaufwand für die Abschätzung der URK muss vom tatsächlichen Nutzen der so erlangten Informationen bestimmt sein. Diese Haltung wird auch von der WRRL unterstützt, die in Anhang III auf die Verhältnismäßigkeit der Kosten für die Erhebung von Daten verweist. Dort heißt es, dass die Erfassung von Informationen für die wirtschaftliche Analyse und die Bestimmung des Umfangs und Detaillierungsgrads dieser Informationen ?unter Berücksichtigung der Kosten für die Erhebung der betreffenden Daten? erfolgen soll. Darüber hinaus wird im WATECO-Leitfaden (auf S. 42) darauf hingewiesen, dass die Analyse insgesamt verhältnismäßig bleiben soll und keine umfangreiche Erfassung neuer Daten mit sich bringen soll.</DataGapsIssues>
    <PreviousInformation>---</PreviousInformation>
  </EconomicStepsAndMeasures>
</RiverBasinManagementPlan>